News-Ticker

 

Windenergie

Mögliche Stationierung des Raketenabwehrsystems Arrow 3 in Kaufbeuren - Radarstörungen durch Windkraftanlagen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir möchten Sie über unten anhängendes Schreiben des ersten Bürgermeisters des Marktes Ziemetshausen an den Bundesverteidigungsminister informieren.

 

Schreiben an Bundesverteidigungsminister wg. Raketenabwehrsystem Arrow 3 und Radarstörungen durch Windkraftanlagen

 

Herzlichst

 

Ihr Markt Ziemetshausen

Zweites Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller - Stellungnahme des Marktes Ziemetshausen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei erhalten Sie von uns zur Kenntnis unsere Stellungnahme zum zweiten Beteiligungsverfahren der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplanes Donau-Iller von unserem mandatierten Fachanwalt Prof. Dr. Bulla von der pdrei Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg:

 

Einwendungen Markt Ziemetshausen - Windenergie

 

Die Einwendungen wurden heute fristgerecht an den Regionalverband Donau-Iller übermittelt.

 

Ebenfalls informieren wir über den auf der Sitzung des Marktgemeinderates Ziemetshausen am 08.12.2025 einstimmig gefassten Beschluss:

 

"Der Marktgemeinderat Ziemetshausen fordert im Lichte der aktuellen Sachlage, dass im Zuge der Teilfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller der sog. Schutzradius um den Wallfahrtsort Maria Vesperbild mit Wallfahrtskirche und Grotte angemessen zu erhöhen ist. Der Wallfahrtsort ist die einzige Glaubensstätte mit außergewöhnlich hoher volkskundlicher Bedeutung und besonderer Landschaftsprägung im Bereich des Regionalverband Donau-Iller. Es sollen hier alle zur Verfügung stehenden Flächenpotentiale (insbesondere die über das Ziel von 1,80 %) für die Wallfahrtsstätte gekürzt werden."

 

Bei Rückfragen können Sie sich gern an uns wenden.

 

Herzlichst

 

Ihr

Ralf Wetzel

Erster Bürgermeister

Markt Ziemetshausen

Zweites Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei dürfen wir Ihnen die Rückmeldung zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalverbands Donau-Iller zur Kenntnis geben:

 

Rückmeldung Donau-Iller vom 18.11.2025

 

Ebenfalls dürfen wir Ihnen die Rückmeldung vom Regionalen Planungsverband Augsburg zur Kenntnis geben:

 

Rückmeldung Augsburg vom 12.11.2025

Zweites Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

liebe Interessierte,

 

die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller hat in öffentlicher Sitzung am 21.10.2025 die Durchführung des zweiten Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung Windenergie nach Art. 18 und 20 des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller i. V. m. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) beschlossen.

Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung. Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind neben dem Textteil auch die Ergänzung zur Raumnutzungskarte des Regionalplans Donau-Iller sowie der Umweltbericht. Diese Unterlagen stehen Ihnen im Anhörungszeitraum zur Einsicht und zum Herunterladen auf unserer Webseite unter https://www.rvdi.de/regionalplanung/beteiligungsverfahren zur Verfügung.

Den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme vom 10.11.2025 bis 09.12.2025 abzugeben. Nach Art. 16 Abs. 6 BayLplG können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Fortschreibungsentwurfes abgegeben werden. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an den Regionalverband Donau-Iller, Schwambergerstraße 35, 89073 Ulm und senden Sie diese elektronisch an  oder postalisch an die vorgenannte Anschrift. Auf Doppelzusendungen über mehrere Versandwege bitten wir zu verzichten. 

Nach Ablauf der genannten Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht nach Art. 16 Abs. 3 Satz 3 BayLplG i. V. m. Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet.

 

Herzlichst 

Ihr

 

Ralf Wetzel

Gemeinschaftsvorsitzender

 

Beschluss des Denkmalrates vom 31.10.2025

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit möchten wir Sie über den Beschluss des Denkmalrates zur Feststellung der außergewöhnlich hohen volkskundlichen Bedeutung und der besonderen Landschaftsprägung des katholischen Wallfahrtskirche Maria Vesperbild informieren.

 

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen hat daraufhin nachfolgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

 

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt aufgrund der gegebenen Eilbedürftigkeit, dass der Markt Ziemetshausen sowohl beim Regionalplanungsverband Donau-Iller, als auch beim Regionalverband Augsburg, im Lichte des aktuellen Beschlusses des Landesdenkmalrates vom 31.10.2025, insbesondere die sich im Nahbereich befindenden Windkraftvorrangflächen Ziemetshausen-St. Martinswaldung, Ziemetshausen-Geren, VRW 4 (Holzara), VRW 6 (Schmellerforst) und VRW 7 (Kohlberg), die Freihaltung hinsichtlich der sogenannten Sichtachsen zur Prüfung anregt. Da das Denkmalschutzrecht Landesrecht ist, muss der Prüfungsmaßstab hierbei zum einen der Gleichbehandlungsgrundsatz mit anderen schutzwürdigen und geschützten Objekten im Freistaat Bayern sein, sowie zum anderen dem Umstand der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen im laufenden Windkraftvorrangflächenfestsetzungsverfahren Rechnung tragen. Hierbei kann es insbesondere nicht darauf ankommen, ob ein vorgegebenes Flächenziel erreicht wird, da andernfalls alle übrigen bisherigen Flächen hinsichtlich der nunmehr gegebenen Bedeutung und des Schutzstatus der Wallfahrtsstätte Maria Vesperbild ggf. neu betrachtet werden müssen.

 

Dieser Beschluss wurde bereits an den Regionalverband Donau-Iller und an den Regionalen Planungsverband Augsburg weitergeleitet.

 

Über den weiteren Fortgang werden wir Sie informieren.

 

Herzlichst

Ihr

 

Ralf Wetzel

Erster Bürgermeister

 

 

Hier gelangen sie zum Statement von Robert Brannekämper:

 

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/fd9c126d8b71080d0c379d852153e77435912/Statement_Maria_Vesperbild_LDR-Beschluss_251103_10.pdf 

 

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/fd9c126d8b71080d0c379d852153e77435912/bayernatlas_20251103125732.pdf 

Anstehende Sitzung des Regionalverbands Donau-Iller und Informationen über das Vorranggebiet Ziemetshausen "Geren" 

 

Lieber Bürgerinnen und Bürger,

liebe Interessierte, 

 

hinsichtlich der Windkraftthematik möchten wir Sie über nachfolgende, aktuelle Sachverhalte in Kenntnis setzen:

 

Am 21.10.2025 um 09:30 Uhr findet die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Regionalverbands Donau-Iller hinsichtlich der Teilfortschreibung Windenergie in Memmingen, im Maximilian-Kolbe Haus statt. 

 

Hierzu stehen unter nachfolgendem Link, öffentliche Sitzungsunterlagen zur Einsicht zur Verfügung:

 

https://www.rvdi.de/fileadmin/News-Dateien/VV-PA/2025/VV-2025-10-21/TOP_3_BU_Windenergie_oeffentlich_Homepage.pdf

 

Im Bereich des avisierten Windkraftvorranggebietes Ziemetshausen - Geren wurden windkraftsensible Vogelarten entdeckt, die zur Teilrücknahme bzw. Verkleinerung der geplanten Vorrangfläche führen sollten. Bei der Durchsicht der Sitzungsunterlagen zu TOP 3 konnten keine Flächenreduktionen aufgrund der erfolgten Teilrücknahme nachvollzogen werden. Daraufhin wurde erneut Kontakt mit dem Regionalverband aufgenommen.

 

Dieser erklärte sodann, dass auf eine Streichung von Teilflächen der geplanten Vorranggebiete wegen zusätzlich genannten Vorkommen windkraftsensibler Arten (sowohl Vögel als auch Fledermäuse) verzichtet werden soll. Die Begründung hierzu lautet in der Sitzungsvorlage wie folgt:

 

„Keine Gebietsreduzierungen aufgrund nachgemeldeter Artenvorkommen:

Im bayerischen Landesteil wurden zunächst, wie von der Regierung von Schwaben im ersten Anhörungsverfahren vorgeschlagen, Pufferbereiche um gesicherte Artenvorkommen (u.a. Schwarzstorch-Horste (300 m), Schwarzmilan-Horste (1000 m), Wochenstuben und Quartiere von Bart- und Mopsfledermaus (300 m) berücksichtigt. Dies hätte zu Teilrücknahmen bei sieben Vorranggebieten im Umfang von unter einem bis ca. 20 ha geführt. Da auch die anderen Regionalen Planungsverbände Bayerns auf die Berücksichtigung von Einzelnennungen dieser Arten weitestgehend verzichten sowie eine Berücksichtigung nach dem Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 12. August 2025 (RED III) bei der Festlegung von Beschleunigungsgebieten erfolgen wird, sollte zum jetzigen Zeitpunkt in der Planung auf eine Berücksichtigung verzichtet werden. Bei einer Berücksichtigung wäre zudem zu beachten gewesen, dass die Planungen bis zum Satzungsbeschluss bei weiteren Nachmeldungen hätten angepasst werden müssen. Der Verzicht der Berücksichtigung zum jetzigen Planungsschritt erhöht somit auch die Rechtssicherheit des Planungsverfahrens.“

 

Diese neue Entwicklung steht im Widerspruch zu den bisher getätigten Aussagen und Planungen, dass die Nachmeldung einer kollisionsgefährdeten Brutvogelart im Bereich des geplanten Vorranggebietes Ziemetshausen – Geren zu einer Teilrücknahme des Gebiets führen würde. Dies heißt, dass nun weder der Fund einer kollisionsgefährdeten Vogelart noch der von Fledermäusen jegliche Auswirkungen auf die gelplanten Vorranggebiete Ziemetshausen – Geren, sowie St. Martins Waldung haben. Damit ist im Bereich Ziemetshausen – Geren die ursprüngliche Fläche, die vor dem Vogelfund mit 173 ha geplant wurde, wieder gegeben.

 

 

Die zweite und letzte Anhörung bezüglich der Windkraftvorranggebiete soll nunmehr voraussichtlich in der Zeit vom 06.11. bis 09.12.2025 erfolgen.

 

Dies ist nun also die letztmalige Chance, auch für Bürgerinnen und Bürger, Belange und Bedenken hinsichtlich der geplanten Vorranggebiete zu äußern.

 

Informativ: Am 31.10.2025 findet die nächste nichtöffentliche Sitzung des Landesdenkmalrat statt.

 

Herzlichst

Ihr

 

 

Ralf Wetzel

Erster Bürgermeister

Markt Ziemetshausen

 

 

Entscheidung des Landesdenkmalrates steht an 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

liebe Interessierte,


am Freitag, den 26. September 2025 findet die Sitzung des Landesdenkmalrates im Bayerischen Landtag, Maximilianeum statt. Neben der Wallfahrtsdirektion Maria Vesperbild hat auch die Marktgemeinde Ziemetshausen mit einstimmigen Marktgemeinderatsbeschluss, die Errichtung einer 5 Kilometer radiusumfassenden Schutzzone für die Wallfahrtsstätte beantragt. Im Hinblick auf bereits erfolgte Schutzzone anderer besonders schützenswerter Bauwerke erscheinen die beantragten 5 Kilometer als geeigneten Kompromiss um auf der einen Seite einen sogenannter Nahbereichsschutz für die bedeutende Wallfahrtsstätte Maria Vesperbild zu gewähren und auf der anderen Seite unseren Nachbarkommunen, soweit sie dieses wünschen und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen, Windkraftanlagen zu errichten. Die Marktgemeinde Ziemetshausen hofft sehr, dass für diesen bedeutenden Wallfahrtsstandort eine seiner Einzigartigkeit entsprechende Lösung gefunden werden kann, welche auch der Zukunft und dem berechtigen Interessen der Wallfahrer Rechnung trägt. Unser Freistaat, reich an Geschichte, Kultur und Brauchtum ist gerade deshalb weltweit so einzigartig, da es uns bisher immer gelang „Laptop und Lederhose“ in Einklang zu bringen.

 

Herzlichst

Ihr 

 

Ralf Wetzel

Markt Ziemetshausen

Ergänzende Information zu dem Fund der Fledermäuse im Bereich der "St. Martinswaldung"

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

liebe Interessierte,

 

hiermit informieren wir Sie, dass nicht die Universität Ulm, sondern die Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern die Untersuchungen im Bereich der „St.-Martinswaldung“ bezüglich der dortigen Fledermauspopulation durchführte. Die Universität Ulm war im Rahmen der Ehrenamtsinitiative beteiligt und in keinster Weise als forschungshabende. Die Auswertungen bezüglich der Fledermäuse laufen noch und werden sodann durch die Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern veröffentlicht.

 

Herzlichst 

Ihr 

 

Ralf Wetzel

Markt Ziemetshausen

Meldung über den Fund kollisionsgefährdeter Fledermausarten im Windkraftvorranggebiet "St. Martinswaldung"

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

liebe Interessierte,

 

Im Bereich des avisierten Windkraftvorranggebietes St. Martinswaldung wurden windkraftsensible kollisionsgefährdete Fledermausarten durch die Universität Ulm entdeckt. Der Fund wurde an die Untere und Höhere Naturschutzbehörde sowie den Regionalverband Donau-Iller gemeldet.

 

Wir gehen davon aus, dass dieser Fund Auswirkungen auf die dort geplanten Windkraftanlagen hat. Herzlichen Dank an unsere erneut sehr engagierte Bevölkerung, die den Artenschutz bei uns im Oberen Zusamtal, als Teil des Naturparks Augsburg Westliche Wälder, so tatkräftig und erfolgreich unterstützt. 

 Kollisionsgefährdete Fledermausarten

 

Herzlichst

Ihr

 

 

Ralf Wetzel

Erster Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

Pressemitteilung des Vorsitzenden des Bayerischen Landesdenkmalrates Robert Brannekämper, MdL vom 23.07.2025

 

Prüfung der katholischen Wallfahrtskirche Maria Vesperbild als besonders landschaftsprägendes Denkmal 

 

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung

 

 

 

Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller

Drei-Kilometer Schutzradius für die Wallfahrtskirche Maria Vesperbild

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
liebe Interessierte,
 
Am Dienstag, den 15.07.2025 fand im Forum am Hofgarten in Günzburg eine Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller statt, bei welcher unter dem zweiten öffentlichen Tagesordnungspunkt erneut die Thematik „Teilfortschreibung Windenergie“ behandelt wurde. Konkret ging es unter anderem um einen Antrag des Landrates des Landkreises Günzburg, Dr. Hans Reichhart, der die Ausweisung eines Schutzradius von drei Kilometern um die Wallfahrtskirche Maria Vesperbild forderte. Damit soll die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch die Ansiedlung von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zum Wallfahrtsort verhindert werden. Dieser Antrag wurde durch mehrheitlichen Beschluss durch die Verbandsversammlung angenommen. Mit diesem Schutzradius geht eine maßgebliche Reduktion des Vorranggebietes „Ziemetshausen-St. Martinswaldung“ einher.
 
Des Weiteren befasst sich der Bayerische Landesdenkmalrat mit dem Erlass einer Verordnung für die Festsetzung konkreter Schutzmaßnahmen für herausragende Wallfahrtsstätten in Bayern. Derzeit werden durch das Bayerische Landesdenkmalamt die hierfür notwendigen Kriterien ausgearbeitet. Inwieweit sich hierdurch noch ein zusätzlicher Schutzstatus für die Wallfahrtskirche Maria Vesperbild ergeben wird ist zum aktuellen Zeitpunkt noch offen. 
 
Bereits vor ein paar Wochen wurde auch die Gebietskulisse des Vorranggebietes „Ziemetshausen Geren“ aufgrund des Fundes einer schützenswerten Greifvogelart verkleinert. Damit stellen sich die Umrisse der geplanten Windvorranggebiete zum aktuellen Stand (15.07.2025) wie folgt dar:

 

  2025-07-17 gesamter Lageplan mit Wegfall Vogel und Schutzradius 3 km 

Quellen: Regionalverband Donau-Iller und Regionaler Planungsverband Augsburg

 

Der Markt Ziemetshausen hätte zudem bei der Verwirklichung von Windkraftprojekten im Vorranggebiet „St. Martinswaldung“ ebenfalls noch eine gewisse Handhabe, da sich ein Teil der Flächen im südlichen Bereich des Gebietes im Eigentum des Marktes Ziemetshausen befinden (blau eingefärbt). Damit obliegt die Entscheidung, ob auf diesen Grundstücken Windkraftanlagen entstehen, letztendlich beim Markt Ziemetshausen. 

 

 

 

 2025-07-16 Flächen St. Martinswaldung Markt

Quelle: Regionalverband Donau-Iller 

 

 

Herzlichst

Ihr

 

Ralf Wetzel 

Erster Bürgermeister

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
liebe Interessierte,
 
ich darf Sie über zwei Entwicklungen im Rahmen der aktuellen Thematik „Windenergie“ im oberen Zusamtal informieren. 
 
Zum einen wurde die durch einen fachlich versierten Bürger veranlasste Nachmeldung einer kollisionsgefährdeten Brutvogelart im Bereich des geplanten Vorranggebiets Ziemetshausen-Gehren durch den Regionalverband Donau-Iller mit der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Schwaben abgeklärt. Wie in entsprechend gleichgelagerten Fällen führt dies nun zu einer Teilrücknahme des Gebietes. Der nicht rot umrandete Bereich wird somit als geplantes Vorranggebiet entfallen. 
 
2025-06-30 Wegfall Gebiet Ziemetshausen Geren wegen Vogelart Quelle: Regionalverband Donau-Iller

 

Die geänderte Gebietskulisse der geplanten Vorranggebiete für die Nutzung der Windkraft wird auf der kommenden Sitzung der Verbandsversammlung am 15.07.2025 vorgestellt. Der Fund wird auch Auswirkungen auf das Windkraftvorranggebiet VRW 6 (Schmellerforst) des Regionalplanes Augsburg im Bereich der Markgemeinde Dinkelscherben haben. 

 

An dieser Stelle darf ich mich im Namen des Marktes Ziemetshausen herzlichst bei dem engagierten Bürger für seinen Einsatz bedanken. Der Markt Ziemetshausen ist nach wie vor dankbar um jede Unterstützung aus den Reihen der Bevölkerung und würde sich freuen, wenn weitere fachkundige Bürgerinnen und Bürger entsprechende Beobachtungen im Rathaus melden würden.  
 
Des Weiteren fand am Freitag, den 27.06.2025 die 463. Sitzung des Bayerischen Landesdenkmalrates statt. Unter TOP 5 wurde die Erweiterung des Kriterienkatalogs für besonders landschaftsprägende Denkmäler, konkret herausragende Wallfahrtsstätten in Bayern, diskutiert. Für die Beratung wurden sowohl der Wallfahrtsdirektor der Wallfahrtskirche Maria Vesperbild, Herrn Dr. Michael Menzinger, als auch der Bürgermeister des Marktes Ziemetshausen angehört. Es freut uns sehr, dass das Gremium einstimmig beschlossen hat, dass durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die konkreten Kriterien für die Umsetzung eines Schutzstatus für die Wallfahrtsstätten in Bayern ausgearbeitet werden sollen. Sobald uns das Ergebnis vorliegt werden wir Sie über die konkreten Auswirkungen unverzüglich in Kenntnis setzen. 
 
Herzlichst 
Ihr

 

 
Ralf Wetzel 
Erster Bürgermeister

 

 

 

Hinweise auf seltene Vogelart
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

 
ein engagierter Bürger aus Ziemetshausen hat sich mit Hinweisen auf eine seltene Vogelart an uns gewandt. Diese Entdeckung wurde auf unser Anraten hin an die Untere und Höhere Naturschutzbehörde weitergeleitet. 
 
Leider hat dies nun zur Folge, dass das Böllern durch Böllerschützen zum Schutz der Tiere beim anstehenden Köhlerfest untersagt wurde. Ebenso wurde eine Begrenzung der Lautstärke von musikalischen Darbietungen auferlegt. 
 
Allerdings könnte diese Entwicklung Auswirkungen auf die bestehende Gebietskulisse der geplanten Windkraftanlagen haben. Der Markt Ziemetshausen sieht hier ggf. das Potential für eine Flächenreduktion oder einen Wegfall gewisser Flächen.
 
Wir würden uns freuen, wenn weitere engagierte Bürgerinnen und Bürger entsprechende Beobachtungen im Rathaus melden würden. Sogenannte "windkraftsensible Arten" können Sie nachfolgenden Link entnehmen: 

 

BMUKN: Welche windkraftsensiblen Arten werden mit der geplanten Änderung des BNatSchG adressiert und welche nicht? | Frage

 

 

Herzlichst

Ihr 

 

 

Ralf Wetzel

Erster Bürgermeister

 

 

 

 

 

Teilfortschreibung Windenergie des Regionalverbands Donau-Iller
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen führt zu Änderungen der geplanten Vorranggebiete 
 
Liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Interessierte,

 
Am Dienstag, den 27.05.2025 fand in Biberach eine Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbandes Donau-Iller statt, in der unter anderem das weitere Vorgehen bei der Teilfortschreibung Windkraft behandelt wurde. Neben zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Wallfahrtsdirektor der Wallfahrtskirche Maria-Vesperbild, Herrn Dr. Michael Menzinger, nahmen von Seiten der Marktgemeinde Ziemetshausen auch der Erste Bürgermeister Ralf Wetzel sowie der Zweite Bürgermeister Edwin Räder teil. 
 
Unter dem ersten öffentlichen Tagesordnungspunkt wurden die im ersten Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange ausgewertet. Aufgrund der eingegangenen Einwände wurden die bislang geplanten Windkraft-Vorranggebiete angepasst und neu definiert. Daraus ergaben sich auch Änderungen für die Vorranggebiete innerhalb der Gemeindegebiete Ziemetshausen und Aichen. 
 
Die Vorranggebiete „Gessertshauser Wald“ sowie „Aichen Buchgeren“ wurden aus den Planungen komplett herausgenommen. Ebenfalls konnte ein Erfolg beim Vorranggebiet Ziemetshausen St. Martinswaldung verzeichnet werden. Hier wurde im Vorgriff auf eine noch offene Entscheidung des Landesdenkmalrates ein Radius von 2,5 km um die Wallfahrtskirche Maria-Vesperbild gezogen, wodurch die sich darin befindlichen Flächen wegfallen. Bei dem Gebiet „Ziemetshausen – Geren“ ergaben sich keine Änderungen. Die neuen Gebiete werden in der nachstehenden Übersichtskarte veranschaulicht. Hier werden auch noch einmal die bislang geplanten Gebiete des Regionalen Planungsverbandes Augsburg aufgeführt, hier steht die Auswertung der Stellungnahmen des Ersten Anhörungsverfahrens noch aus, weshalb sich am aktuellen Planungsstand noch keine Änderungen ergeben haben. 
Lageplan gemeinsame Vorranggebiete Augsburg und Donau-Iller neue Flächen
Die Entscheidung über die Schutzwürdigkeit der Wallfahrtskirche Maria-Vesperbild wird voraussichtlich in der Juli-Sitzung des Bayerischen Landesdenkmalrates getroffen. Damit besteht immer noch die Möglichkeit, dass sich insbesondere im Bereich St. Martinswaldung eine weitere Flächenreduktion oder der Entfall der gesamten Fläche ergibt. Ebenfalls haben der Markt Ziemetshausen sowie die Gemeinde Aichen kürzlich Klagen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Immissionsschutzrechtlichen Vorbescheide zur Errichtung mehrerer Windparks erhoben. Einer der maßgeblichen Gründe hierfür war die nicht erfolgte Umweltverträglichkeitsprüfung. Des Weiteren wurden in diesem Verfahren mehrere Belange anderer Rechtsbereiche nicht oder nicht abschließend geprüft. Auch in diesem Zusammenhang könnte noch eine weitere Flächenreduktion erreicht werden. 
 
Abschließend kann festgestellt werden, dass die Verwirklichung von Windkraftanlagen in windschwachen Gebieten von den weiteren Entscheidungen der neuen Bundesregierung abhängig sein wird. Denn diese sind nur dann lukrativ, wenn sie weiterhin gefördert bzw. subventioniert werden. 
 
Gemäß den der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen vorliegenden Informationen wäre das bestehende Stromnetz aus Kapazitätsgrenzen nicht in der Lage, den von der Vielzahl der geplanten Windkraftanlagen produzierten Strom aufzunehmen. Somit besteht auch hier ein limitierender Faktor für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen. 

 

Herzlichst 

Ihr

 

Ralf Wetzel

Gemeinschaftsvorsitzender

 
 
 
 

 
Wappen VG

Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverband Donau-Iller am 27. Mai 2025

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

am Dienstag, 27. Mai 2025 findet um 09:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverband Donau-Iller im Sitzungssaal des Rathauses Biberach an der Riß statt. 

 

Die Tagesordnung sieht dabei unter anderem den folgenden ersten Tagesordnungspunkt vor: 

 

1. Teilfortschreibung Windenergie, Kulisse der geplanten Vorranggebiete nach Auswertung der Stellungnahmen im ersten Anhörungsverfahren

 

Die Sitzungsunterlagen können bereits vorab auf der Homepage des Regionalverbandes Donau-Iller unter https://www.rvdi.de/service/termine-und-sitzungen/detail/sitzung-des-planungsausschusses-am-27-mai-2025 eingesehen werden. 

 

Unter anderem liegt diesen eine Übersichtskarte bei, aus der die geplanten Änderungen an der Gebietskulisse nach Auswertung des 1. Beteiligungsverfahrens entnommen werden können:

 

Quelle: Regionalverband Donau-Iller
Legende geplante Änderungen
Quelle geplante Änderungen

Demnach würden die Vorranggebiete "Aichen Buchgeren" und "Gessertshauser Wald" komplett entfallen. Beim Vorranggebiet "Ziemetshausen St. Martinswaldung" würde eine Teilfläche in unmittelbarer Nähe zur Wallfahrtskirche Maria-Vesperbild entfallen. 

 

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die veränderte Gebietskulisse müssen durch die Verbandsversammlung des Regionalverbandes beschlossen werden. Erst dann kann der Zeitraum der Durchführung des zweiten Anhörungsverfahrens festgelegt werden. Sobald dieser bekannt ist werden wir Sie umgehend darüber informieren. 

 

Derzeit werden von Seiten des Landesdenkmalrates und des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege die Anträge auf Aufnahme von Maria Vesperbild in die Liste der besonderen Baudenkmäler geprüft. Im Rahmen dieser Entscheidung erfolgt sodann auch ggfs. die Festsetzung einer angestrebten Bannmeile. Eine abschließende Entscheidung steht hier noch aus. 

 

Die beabsichtigten Änderungen der Planungen des Regionalverbandes Donau-Iller haben keine Auswirkungen auf die aktuell laufenden Klageverfahren des Marktes Ziemetshausen und der Gemeinde Aichen gegen die immissionsschutzrechtlichen Vorbescheide nach § 9 Abs. 1a BImSchG des Landratsamtes Günzburg. 

 

Herzlichst

 

 

Ralf Wetzel

Gemeinschaftsvorsitzender 

 

 

 

 

Marktwappen Ziemetshausen

Markt Ziemetshausen erhebt Klage gegen die immissionsschutzrechtlichen Vorbescheide für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen an mehreren Standorten

 

Erneut lockte die gestrige öffentliche Marktgemeinderatssitzung am Montag, den 05.05.2025 wieder zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer aus Ziemetshausen und der betroffenen Umgebung in den Festsaal der Taferne. Grund hierfür war insbesondere der erste Tagesordnungspunkt, der sich wieder mit der beabsichtigen Errichtung und dem Betrieb mehrerer Windparks auf Ziemetshauser Flur befasste. Nach einem längeren Prüfverfahren hat die Untere Immissinsschutzbehörde des Landratsamtes Günzburg die immissionsschutzrechtlichen Vorbescheide erlassen und dabei in allen Fällen das gemeindliche Einvernehmen des Marktes Ziemetshausen ersetzt. Der Marktgemeinderat hat nun einstimmig beschlossen, gegen zwei der drei Bescheide eine Anfechtungsklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einzulegen. 
 
Die Firma Altus renewables GmbH stellte Ende vergangenen Jahres mehrere Anträge auf immissionsschutzrechtliche Vorbescheide nach § 9 BImSchG für die Errichtung mehrerer Windparks auf Ziemetshauser Flur.  In Summe sollten ursprünglich 5 Windparks mit insgesamt 37 Anlagen errichtet werden, im Laufe des Verfahrens wurden die Anträge durch den Antragssteller allerdings geändert. Es stehen gegenwärtig drei Windparks mit insgesamt 20 Windkraftanlagen im Raum. Der Markt Ziemetshausen hatte damals durch einstimmigen Beschluss in der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2025 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. 
 
Inhaltlich wurde in den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheiden lediglich die baurechtliche Privilegierung des Vorhabens und das Entgegenstehen baurechtlicher und naturschutzrechtlicher Belange und Verbote geprüft. Aufgrund dessen, dass nur zu den einzelnen Genehmigungsvoraussetzungen gestellten Fragen verfahrensgegenständlich sind, fand nur eine Teilprüfung statt. Die gesamte Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens wurde nicht geprüft und wird mit diesen Bescheiden nicht festgestellt. 
 
Das Landratsamt stellte demnach in den Vorbescheiden inhaltlich fest, dass beim Windpark „Ziemetshausen St. Martinswaldung 1“ in Summe 9 Windkraftanlagen und beim Windpark „Ziemetshausen 1 – Gebiet Geren“ in Summe 10 Windkraftanlagen baurechtlich privilegiert sind. Es sprechen ebenfalls keine Verbote nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie öffentliche Belange nach dem Baugesetzbuch entgegen. Eine abschließende Beurteilung fand hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nicht statt. Insbesondere nicht geprüft wurden in diesem Vorbescheidsverfahren öffentliche Belange, wie z. B. unter anderem des Natur- und Artenschutzes, des Immissionsschutzes oder auch des Denkmalschutzes. Alle weiteren zu entscheidenden Fragen bleiben einem Genehmigungsverfahren vorbehalten. 
 
Nach dem aktuell geltenden Regionalplan sind alle beantragten Anlagen (also auch die grundsätzlich privilegierten Anlagen) bauplanungsrechtlich unzulässig, da die beabsichtigten Vorranggebiete noch nicht endgültig feststehen.  
 
Der mandatierte Rechtsanwalt des Marktes Ziemetshausen kam nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Bescheide rechtswidrig sind. Insbesondere steht die Frage im Raum, ob das neue „Wind-an-Land-Gesetz“ durch den Verzicht einer Umweltverträglichkeits(vor)prüfung nicht sogar gegen geltendes EU-Recht verstößt. Die UVP-Richtlinie und der Europäische Gerichtshof forderten nämlich bislang eine möglichst frühzeitige Prüfung von Umweltauswirkungen ein, welche der deutsche Bundesgesetzgeber durch das neue Gesetz unterbunden hat. Dies wird unter anderem einer der zu klärenden Punkte im Rechtsstreit sein. 
 
Aus diesen Gründen hat der Marktgemeinderat Ziemetshausen deshalb beschlossen, gegen die Vorbescheide, welche die Windparks „Ziemetshausen 1“ und „Ziemetshausen St. Martinswaldung 1“ betreffen, Klage zu erheben. 
 
Beim Windpark „Gessertshauser Wald“, befindet sich nur eine einzige Windkraftanlage auf dem Marktgemeindegebiet, bei welcher zudem die baurechtliche Privilegierung ausgeschlossen wurde. Eine Klage wäre daher nicht verhältnismäßig, da im Gesamten die gemeindliche Planungshoheit nicht berührt ist. Der Markt Ziemetshausen wird diesbezüglich die Gemeinde Aichen, welche im Wesentlichen durch das Gebiet „Gessertshauser Wald“ direkt betroffen ist, über das Ergebnis der rechtlichen Prüfung in Kenntnis setzen, welche sodann in ihrer Gemeinderatssitzung am 08.05.2025 im eigenen Ermessen über die Einlegung rechtlicher Schritte eigenständig zu entscheiden hat. 
 
Der mandatierte Rechtsbeistand des Marktes Ziemetshausen wurde durch Beschluss beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen die Klageerhebung sowie die Klagebegründung frist- und formgerecht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. 
 
 
Foto: VG Ziemetshausen

Vor-Ort Termine zu den geplanten Windkraftanlagen im Oberen Zusamtal am 29.03.2025

 

Im Rahmen der Teilfortschreibung Windkraft des Regionalplanes Donau-Iller bestehen aktuell konkrete Planungen zur Errichtung mehrerer Windparks im Oberen Zusamtal, von denen sowohl das Gemeindegebiet des Marktes Ziemetshausen als auch das der Gemeinde Aichen betroffen ist. Am Samstag, den 29.03.2025 fanden aufgrund dessen zwei Vor-Ort Termine statt, die den Beteiligten ein Bild von der Lage sollten. 

 

Ein besonderes Augenmerk lag an diesem Tag auf dem Gebiet „Ziemetshausen St. Martinswaldung“ welches in unmittelbarer Nähe im süd-östlichen Bereich des Wallfahrtsortes Maria Vesperbild entstehen soll. Sowohl dem Markt Ziemetshausen als auch der Wallfahrtsdirektion Maria Vesperbild ist es ein wichtiges Anliegen, den zweitgrößten Wallfahrtsort im süddeutschen Raum mit seiner 375-jahre alten barocken Wallfahrtskirche samt Mariengrotte vor den landschaftsprägenden Einflüssen möglicher Windkraftanlagen zu schützen. Um dies zu erreichen wird die Aufnahme der Wallfahrtskirche Maria Vesperbild in die Liste der besonderen Baudenkmäler angestrebt.

 

Aus diesem Anlass trafen sich Vertreter der Politik und verschiedener Behörden direkt am Ort des Geschehens, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen und Lösungen zu eruieren. Neben dem Vorsitzenden des Landesdenkmalrates, Herrn Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper und dem Amtsleiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Herrn Prof. Dipl.-Ing. Mathias Pfeil, nahmen auch der CSU-Fraktionsvorsitzende und Mitglied des Bayerischen des Landtags Klaus Holetschek, die Landtagsabgeordnete Jenny Schack, Landrat Dr. Hans Reichhart sowie Bürgermeister Ralf Wetzel und Wallfahrtsdirektor Dr. Michael Menzinger an der Gesprächsrunde teil. 

 

Nach einem regen und sehr konstruktiven Austausch folgte eine anschließende Besichtigung der Wallfahrtskirche Maria Vesperbild nebst dazugehöriger Mariengrotte. Von Seiten des Landesdenkmalrates und des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wurde die Prüfung der Anträge auf Aufnahme von Maria Vesperbild in die Liste der besonderen Baudenkmäler in Aussicht gestellt. Im Rahmen dieser Entscheidung erfolgt sodann auch ggfs. die Festsetzung einer angestrebten Bannmeile. 

Der Markt Ziemetshausen wird seine Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten umgehend über das finale Ergebnis informieren. 

 

Im Anschluss an den Termin in Maria Vesperbild fand noch ein weiterer Vor-Ort-Termin statt, bei welchem sich Herr Klaus Holetschek und Frau Jenny Schack auch ein Bild des Vorranggebietes „Gessertshauser Wald“ sowie „Aichen – Buchgeren“ machen konnten, welches sich im Gesamten über beide Gemeindegebiete des Marktes Ziemetshausen sowie der Gemeinde Aichen erstrecken soll. Neben dem Ersten Bürgermeister des Marktes Ziemetshausen, Ralf Wetzel, waren als Vertreter der Gemeinde Aichen auch der Erste Bürgermeister Alois Kling und der Dritte Bürgermeister Joachim Leitenmaier sowie der CSU-Ortsvorsitzende Hans-Jörg Stuhler anwesend. 

 

 

Wappen VG

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Interessierte,

 

gerne darf ich Sie über den aktuellen Stand hinsichtlich der beantragten Vorverbescheidungen der Windkraftanlagen informieren. Zum einen haben wir bereits am 09.10.2024, sowie nochmals mit Schreiben vom 20.01.2025 (welches Sie als Anlage finden können) die zuständigen Flug- bzw. Luftsicherheitsbehörden (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Luftfahrtamt der Bundeswehr, Luftfahrtamt Südbayern, Luftfahrt Bundesamt) in Kenntnis gesetzt. 

 

Wie Sie nachfolgendem Link entnehmen können, befinden sich die Flächen in festgesetzten Tieffluggebieten in welchen die 266,50 m hohen Anlagen nicht genehmigungsfähig sind. 

https://www.karten.energieatlas.bayern.de/start/?c=615827,5349786&z=13&r=0&l=atkis,841585da-30f0-42b0-b8de-20e753c7d3f5&l_o=1,0.8&t=wind

 

Überdies dürfen wir Ihnen beigefügtes, öffentlich zugängliches Schreiben vom 05.11.2024 des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (Seite 5) zur Verfügung stellen. Danach ist aus naturschutzfachlicher und somit rechtlicher Sicht die Errichtung der Windkraftanlagen in den Gebieten Gessertshauser Wald und Aichen-Buchgeren als nicht geeignet anzusehen.

 

Auch aus diesen beiden belegten Gründen ist die Herausnahme der Flächen aus der Teilfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller zwingend erforderlich.

 

Herzliche Grüße aus dem Rathaus

 

Ihr

Ralf Wetzel

Gemeinschaftsvorsitzender

VG Ziemetshausen

 

 

 

Weitere Informationen

 

Schreiben an das Bundesministerium der Verteidigung, Berlin

 

Stellungnahme BUND Naturschutz in Bayern e. V. 

Marktwappen Ziemetshausen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Interessierte,

 

der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 10.03.2025 die untenstehenden Tagesordnungspunkte zur Thematik Windenergie behandelt. Ich darf Sie nachfolgend über die Ergebnisse informieren:

 

TOP 1 

Unterstützung des Bistums Augsburg an den Landesdenkmalrat auf besondere Schutzwürdigkeit der Wallfahrtskirche nebst Mariengrotte durch die Marktgemeinde Ziemetshausen

 

Auszug aus der Sitzungsniederschrift

 

 

TOP 2

Antrag an den Regionalverband Donau-Iller auf Herausnahme der Vorrangflächen

 

Auszug aus der Sitzungsniederschrift

 

Schreiben an den Regionalverband Donau-Iller

 

TOP 3

Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens und Antrag an den Regionalen Planungsverband Augsburg auf Herausnahme der Vorrangflächen 

 

Auszug aus der Sitzungsniederschrift

 

Schreiben an den Regionalen Planungsverband Augsburg

 

 

Herzlichst

Ihr

 

Ralf Wetzel

Erster Bürgermeister

 

 

 

 

Wappen VG

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Interessierte,

 

nach Mitteilung der Unteren Immissionsschutzbehörde als zuständige Genehmigungsbehörde des Landratsamtes Günzburg hat der Vorhabenträger seine ursprünglichen Anträge auf Errichtung mehrerer Windparks mit in Summe 37 Windkraftanlagen geändert. Demnach wurden die Planungen auf nunmehr 25 Windkraftanlagen reduziert. 

 

Konkret wurden die Anträge für den beabsichtigen Windpark „Ziemetshausen 2“ mit zwei Windkraftanlagen sowie der Windpark „St. Martinswaldung 2“ mit acht Windkraftanlagen zurückgenommen. Zudem wurde beim Windpark „St. Martinswaldung 1“ eine von ursprünglich zehn Anlagen aus den Planungen herausgenommen. Gleiches gilt beim Windpark „Gessertshauser Wald“, hier wurde die bisherige Anzahl von sieben Windkraftanlagen auf nunmehr sechs reduziert. 

 

Somit bestehen noch die nachfolgenden Anträge auf Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Vorbescheiden:

 

Windpark Ziemetshausen 1 

(10 Windkraftanlagen)

 

Windpark Ziemetshausen St. Martinswaldung 1 

(9 Windkraftanlagen, eine Anlage wurde zurückgezogen)

 

Windpark Gessertshauser Wald 

(6 Windkraftanlagen, eine Anlage wurde zurückgezogen)

 

Unberührt davon ist es sowohl das Ziel der Marktgemeinde Ziemetshausen als auch der Gemeinde Aichen, über das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, den Landesdenkmalrat sowie über den Regionalverband Donau-Iller alle Flächen aus dem derzeit laufenden Verfahren zur Festsetzung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen herauszubekommen, um somit auch für die Zukunft sicherzustellen, dass keine Windkraftanlagen im Oberen Zusamtal errichtet werden können. 

 

Wir werden Sie über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten. 

 

 

Ralf Wetzel               

Gemeinschaftsvorsitzender VG Ziemetshausen                      

Erster Bürgermeister Markt Ziemetshausen                 

Lageplan Vorranggebiete Regionalplan Augsburg und Donau-Iller größer

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aktuell wird der Regionalplan durch den Regionalverband Donau-Iller fortgeschrieben, um künftig auf ausgewiesenen Vorrangflächen Windkraftanlagen verwirklichen zu können. Das erste öffentliche Anhörungsverfahren fand vom 16. September 2024 bis 10. November 2024 statt. Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen hat die Bevölkerung umfassend über die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme über die Homepage, den Newsletter, die Bürgerapp sowie das Zusamtal-Blättle informiert.

 

Ebenfalls läuft gerade die Teilfortschreibung zur Nutzung von Windenergie des Regionalplans Augsburg. Dieser sieht ebenfalls Vorranggebiete an der Landkreisgrenze in der Marktgemeinde Dinkelscherben an drei Standorten vor, von denen auch der Markt Ziemetshausen maßgeblich betroffen wäre (VRW 6, VRW 7 und VRW 4; siehe Abbildung). Hier besteht die Möglichkeit, im Zeitraum vom 08.01.2025 bis einschließlich 07.04.2025 Stellungnahmen abzugeben. 

 

Da die Thematik in den vergangenen Wochen sowohl im Markt Ziemetshausen als auch in der Gemeinde Aichen eine unerwartete Brisanz erfahren hat möchten wir die Bürgerinnen und Bürger noch einmal dazu aufrufen, ihre Bedenken und Einwände bei beiden Regionalen Planungsverbänden, beim Regionalverband Donau-Iller auch unabhängig vom Ende der Anhörungsfrist, schriftlich einzureichen. 

 

Sie können diese entweder per Post oder per E-Mail unter den folgenden Kontaktdaten einreichen: 

 

 

Regionalverband Donau-Iller

Schwambergerstraße 35 

89073 Ulm

E-Mail:

Regionaler Planungsverband Augsburg

Prinzregentenplatz 4

86150 Augsburg

E-Mail:

 

Beide Gemeinden arbeiten mit Hochdruck daran, dass es zu einer gerechten Verteilung der Vorranggebiete und damit auch der Windkraftanlagen kommt. In Anbetracht der Planungen des Regionalen Planungsverbandes Augsburg wird durch den Markt Ziemetshausen beabsichtigt, auch gegen den Vorentwurf des Regionalplans Augsburg Einwände zu erheben. Des Weiteren wurden neben den zuständigen Fachstellen auch die Vertreter der Politik in die Thematik einbezogen. Diesbezüglich fand kürzlich ein Gespräch mit der Landtagsabgeordneten des Stimmkreises Günzburg, Jenny Schack, statt über welches wir mit der nachstehenden Pressemitteilung informieren dürfen.

 

Pressemitteilung der Landtagsabgeordneten des Stimmkreises Günzburg vom 11.02.2025

 

Die Planungen für einen großen Windpark in der Marktgemeinde Ziemetshausen und der Gemeinde Aichen beschäftigen aktuell nicht nur viele Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die politisch Verantwortlichen.

 

Zur Abstimmung des weiteren Vorgehens haben sich der Ziemetshauser Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzende und Bürgermeister Ralf Wetzel mit der Stimmkreisabgeordneten Jenny Schack und dem zweiten Bürgermeister des Marktes Ziemetshausen, Edwin Räder, getroffen. 

 

Dabei bestand Einigkeit, dass der geplante Windpark in der Dimension nicht verwirklicht werden darf. „Zu planen, ohne dies vorher mit den betroffenen Gemeinden und den Grundstücksnachbaren abzustimmen, ist nicht akzeptabel“, sagt Wetzel. Unterstützung erfährt er dabei von der Landtagsabgeordneten Jenny Schack: „Das geplante Vorhaben darf so nicht genehmigt werden. Wer eine Energiewende möchte, der kann dies nur zusammen mit der betroffenen Bevölkerung machen und nicht gegen sie.“ Schack arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf mit, der die betroffenen Gemeinden und die Bürger finanziell an den Erlösen aus der Windkraft beteiligen soll. Denn die „Energiewende kann nur im Miteinander und in einem vertretbaren Maß für die Menschen vor Ort umgesetzt werden.“ Schack teilt die rechtliche Einschätzung, dass die ersten Vorverbescheidungsanträge durch die Genehmigungsbehörde abgelehnt werden.

 

Bürgermeister Wetzel betont, dass es derzeit wichtig sei, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in die Fortschreibung des Regionalplanes einbringen: „Die derzeitige Bundesregierung erzwingt aktuell eine massive Ausweitung der Vorgangflächen für die Windenergie. Diese sollen nach den Vorstellungen des Bundes auf mindestens 1,8 Prozent der Flächen eines Regionalverbandes ausgeweitet werden.“ Um eine erneute Antragstellung verhindern zu können, müssten die entsprechenden Flächen auch aus der Fortschreibungsplanung des Regionalverbandes herausgenommen werden. 

Zweiter Bürgermeister Edwin Räder ergänzt: „Wir haben mehrfach über diesen Anhörungs-Prozess informiert. Auch wenn die Frist abgelaufen ist, sollten sich alle Betroffenen nochmals schriftlich an den Regionalverband wenden und darauf hinweisen, dass 37 Windräder auf diesen Flächen keine Akzeptanz finden.“, so Räder.

 

Gleichzeitig macht sich Schack auf Landesebene bereits seit mehreren Monaten dafür stark, dass auch dem Wallfahrtsort „Maria Vesperbild“ ein besonderer Schutzstatus zuerkannt wird. 

 

Hierzu hat bereits im vergangenen Herbst ein Besuch des bayerischen Landeskonservators in „Maria Vesperbild“ stattgefunden. „Wir müssen jetzt alle Anstrengungen unternehmen und uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Fortschreibung des Regionalplanes so nicht kommt“, so Schack abschließend.

 

 

AICHEN2.BMP

Der Gemeinderat der Gemeinde Aichen hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 06.02.2025 über die Beteiligung im Antragsverfahren auf Erteilung mehrerer Vorbescheide nach § 9 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen beraten. 

 

Das Gremium hat dabei einstimmig beschlossen hat, das gemeindliche Einvernehmen  im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i. V. m. § 11 der 9. BImSchV für die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Vorbescheiden nach § 9 BImSchG für die Errichtung mehrerer Windparks mit insgesamt 6 Windkraftanlagen auf Aichener Flur gemäß den Ausführungen der Stellungnahme des mandatierten Rechtsanwalts Herrn Axel Weisbach der Kanzlei Meidert & Kollegen vom 04.02.2025 zu versagen. 

 

Die Verwaltung und der mandatierte Rechtsanwalt wurden dahingehend beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht an die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Günzburg zu übermitteln. 

Marktwappen Ziemetshausen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

liebe Interessenten,

 

der Marktgemeinderat des Marktes Ziemetshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 03.02.2025 im Festsaal der Taferne über die Beteiligung im Antragsverfahren auf Erteilung mehrerer Vorbescheide nach § 9 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen beraten. 

 

Ich darf Sie darüber informieren, dass das Gremium einstimmig beschlossen hat, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i. V. m. § 11 der 9. BImSchV für die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Vorbescheiden nach § 9 BImSchG für die Errichtung mehrerer Windparks mit insgesamt 31 Windkraftanlagen auf Ziemetshauser Flur zu versagen. 

 

Den konkreten Sachverhalt, die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Beschlussfassung können Sie aus dem nachstehenden Auszug der Sitzungsniederschrift entnehmen. 

 

Auszug aus der Sitzungsniederschrift 

 

Herzlichst

Ihr 

 

 

Ralf Wetzel

Erster Bürgermeister 


 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

liebe Interessenten,

 

der Markt Ziemetshausen hat durch ein Planungsbüro eine Visualisierung und Realbildsimulation der geplanten Windparks durchführen lassen. Daraus wird ersichtlich, welch prägende Wirkung die Windkraftanlagen auf das Orts- und Landschaftsbild haben werden. 

 

Im Rahmen der Visualisierungen soll der Bevölkerung ermöglicht werden, sich im wahrsten Sinne des Wortes, ein Bild der geplanten Windparks verschaffen zu können. 

 

Herzliche Grüße aus Ihrem Rathaus

 

Ralf Wetzel 

Erster Bürgermeister

 

 

Windpark Ziemetshausen 1 + 2

Bild1 - Homepage
Bild2 Homepage
Bild3 - Homepage
Bild4 - Homepage
Bild6 - Homepage
Bild13 - Homepage

Windpark "Ziemetshausen-St. Martinswaldung"

Bild2 - Homepage
Bild7 - Homepage mit Wallfahrtskirche
Bild9 - Homepage
Bild12 - Homepage mit Wallfahrtskirche
Bild14 - Homepage mit Wallfahrtskirche
Bild17 - Homepage mit Wallfahrtskirche

Windpark "Gessertshauser Wald" 

Bild1
Bild2
Bild3
Bild19 - Homepage

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

am Montag, den 03.02.2025 findet um 19:30 Uhr im Festsaal der Taferne, Bgm.-Haide-Straße 16, 86473 Ziemetshausen, die Sitzung des Marktgemeinderates Ziemetshausen statt. 

 

Als erster Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung ist die Beteiligung des Marktes Ziemetshausen im Antragsverfahren auf Erteilung mehrerer Vorbescheide nach § 9 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen vorgesehen. Wir dürfen alle Bürgerinnen und Bürger und Interessierte herzlich zur Teilnahme an der öffentlichen Sitzung einladen. 

 

Bekanntmachung und Tagesordnung zur Sitzung des Marktgemeinderates


 

Hier gelange Sie zum Artikel der Augsburger Allgemeinen vom 08.08.2020

 

Warum Ziemetshausen den Windpark bei Ettelried ablehnt

 


 

Information der Lechwerke AG

zu Verbrauch, Einspeisung und Eigenverbrauch 

in den Jahren 2018-2023

 

Verbrauch

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Aichen

3.213.023

3.240.953

3.057.975

3.355.888

3.263.808

3.132.910

Ziemetshausen

16.233.235

17.681.982

17.246.741

16.321.236

15.401.251

13.446.949

       
Einspeisung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Aichen

12.188.013

19.988.653

20.357.795

19.462.986

25.961.935

24.668.244

Ziemetshausen

11.442.142

11.830.329

12.209.463

12.443.795

11.438.346

13.242.961

       
Eigenverbrauch 

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Aichen

102.386

169.723

562.030

581.984

639.381

781.736

Ziemetshausen

248.489

314.790

2.801.333

1.590.516

1.612.441

1.555.243

 

 

Die Daten für 2024 werden voraussichtlich erst nach der Sommerpause verfügbar sein. Diese durchlaufen immer einen aufwändigen Prüfungsprozess. 

 

Information

Die LEW hat im Zuge der Energiekrise 2022/2023 besonders im Industrie- und Gewerbebereich einen nennenswerten Rückgang des Stromverbrauchs verzeichnen können. Gleichzeitig nahm auch der Eigenbedarf der Privathäuser zu (Bau von PV-Anlagen). Die Daten des Eigenverbrauchs sowie die Einspeisedaten sind nur Daten nach dem EEG. Anlagen mit anderen Vergütungen sind nicht erfasst. Lt. LEW gibt es allerdings in beiden Gemeinden keine Anlagenzahl oder -größe, welche u einer erwähnenswerten Veränderung der Zahlen führen würde. 

Quelle: Regionalverband Donau-Iller und Planungsverband Augsburg

 

Aus den Planentwürfen der beiden Regionalpläne ergeben sich aktuell die folgenden Vorrangflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen:

 

Regionalverband Donau-Iller: Orangene Flächen

 

Regionalverband Augsburg: Rote Flächen

Wappen VG

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Damen und Herren, 

 

mit dem am 01. Februar 2023 in Kraft getretenen Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) soll der Ausbau der Windenergie in Zukunft deutlich beschleunigt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller am 6. Dezember 2022 die Aufstellung einer neuen Teilfortschreibung des Regionalplans „Windenergie“ beschlossen. Ziel der Fortschreibung ist die Schaffung neuer Vorranggebiete zur Errichtung von Windkraftanlagen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung wurde mit Bekanntmachung vom 06.09.2024 auf der Homepage des Regionalverbandes Donau-Iller öffentlich bekanntgegeben. Der Planentwurf sieht dabei auch Vorranggebiete in den Gemeindegebieten Ziemetshausen und Aichen vor.

Das erste öffentliche Anhörungsverfahren fand vom 16.09.2024 bis 10.11.2024 statt. Der Markt Ziemetshausen sowie die Gemeinde Aichen haben im Rahmen von Stellungnahmen diverse Einwände gegen die neuen Vorrangflächen eingebracht, hier insbesondere gegen das Gebiet „Ziemetshausen St. Martinswaldung“, da an dieser Stelle eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes, insbesondere auch eine Gefährdung der angegliederten Kulturgüter Maria-Vesperbild und Schloß Seyfriedsberg erwartet wird. 

Während des Anhörungsverfahrens des Regionalverbandes Donau-Iller wurden bereits mindestens seit dem Jahr 2023 Planungen zur Errichtung von mehreren Windparks auf den avisierten Vorrangflächen gestartet, ohne Rücksprache, Einbeziehung, Beteiligung und Wissen der Marktgemeinde Ziemetshausen und der Gemeinde Aichen. Ein Investor plant alleine im Bereich des oberen Zusamtals an vier Standorten die Errichtung von 37 Onshore-Windkraftanlagen des Typs Nordex N175/6.8. Bei der zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Günzburg wurden insgesamt fünf Anträge auf Erlass eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids nach § 9 BImSchG eingereicht. 

Die Marktgemeinde Ziemetshausen und die Gemeinde Aichen haben über das geplante Vorhaben weder durch den Vorhabensträger noch durch den Grundstückseigentümer, sondern durch die Genehmigungsbehörde Kenntnis erlangt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurden beide Gemeinden aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. 

 

Technische Details: 

Die Windkraftanlagen besitzen eine Leistung von jeweils 6,8 MW, somit hätten alle fünf Windparks eine Gesamtleistung von 251,6 MW. Das würde ausreichen, um rund 151.000 Haushalte mit Strom zu versorgen. Damit würde dieses Vorhaben einen der anlagegrößten sowie leistungsstärksten Windparks in ganz Deutschland darstellen. 

Bei dem geplanten Windkraftanlagentyp handelt es sich gegenwärtig um eine der größten bzw. höchsten Onshore-(Land)anlagen in Deutschland. Konkret soll die sogenannte Nabenhöhe bei 179 m liegen. Die drei Rotorblätter haben eine Einzellänge von 85,7 m. Somit erreichen die Anlagen eine Höhe von über 266,50 m. 

Im Vergleich: Im sogenannten Windpark „Scheppacher-Forst“ bestehen bereits acht Windkraftanlagen vom Typ Nordex N117/2400 (mit einer Leistung von 2,4 MW). Diese haben eine Nabenhöhe von 141 sowie Rotorblattlänge von 58,50 m, damit in Summe eine Gesamthöhe von 199 m.

 

Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild: 

Aufgrund der Anzahl sowie der Gesamthöhe der Windkraftanlagen und ihren geplanten Standorten hätten diese Windparks eine ortsbildprägende Wirkung auf die Marktgemeinde Ziemetshausen, welche in ihrem Nordwesten mit 12 Anlagen, sowie in ihrem Südosten mit 18 Anlagen und ihrem Süden mit einer Anlage betroffen wäre. Die Gemeinde Aichen wäre im Osten und im Süden mit insgesamt 6 Anlagen betroffen. 

Neben dem gesamten oberen Zusamtal wäre nicht nur jede Nachbarkommune, konkret Dinkelscherben, Fischach, Langenneufnach, Walkertshofen, Mittelneufnach, Eppishausen, Balzhausen, Thannhausen, Münsterhausen und Burtenbach, sondern auch, alles in einem Sichtradius bis zu 30 km tangiert.

 

Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen ist geplant, in weiteren Kommunen in unmittelbarer Umgebung ebenso Windkraftanlagen zu errichten. Damit wäre hinsichtlich der Ortsbilder der Marktgemeinde Ziemetshausen und der Gemeinde Aichen, sowie des Gesamtlandschaftsbildes im Bereich des Zusamtals, Mindeltals sowie Neufnachtals eine extrem signifikante Änderung des jeweiligen Orts-, sowie des gesamten Landschaftsbildes gegeben. 

Zwischenzeitlich hat auch der Regionalplan Augsburg den Entwurf zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 – Nutzung der Windenergie beschlossen. Auch hier sind Vorranggebiete nördlich von Ziemetshausen und Schönebach sowie westlich von Hinterschellenbach geplant.  Die Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung wurde im Regierungsamtsblatt Nr. 17 vom 17.12.2024 amtlich bekanntgemacht. Der Beteiligungszeitraum erstreckt sich vom 08.01.2025 bis einschließlich 07.04.2025.

 

Konkret ist für den Markt Ziemetshausen und die Gemeinde Aichen zu befürchten, dass es zu einer sog. „Einkreisung“ kommen könnte. Das heißt: Die Gemeinden wäre hälftig rundum von Windkraftanlagen orts- und landschaftsbildtechnisch dominiert. 

Dieser Umstand, welcher generell für keine Kommune wünschenswert und hinnehmbar ist, erfährt in der Marktgemeinde Ziemetshausen eine besondere Brisanz. Wenn man sich den Schwerpunkt des Windparks mit 18 Anlagen im Bereich des Südostens der Marktgemeinde betrachtet, so liegen diese im südlichen Bereich der denkmalgeschützten, nunmehr seit 375 Jahren bestehenden Wallfahrtskirche Maria Vesperbild, nebst dazugehöriger Grotte, welche jährlich 400.000 bis 450.000 Besucher aus der ganzen Welt besuchen. Überdies befindet sich weiter südlich gelegen das Kloster St. Klara (Anbetungskloster der Klarissen St. Klara), sowie noch weiter südlich gelegen das denkmalgeschützte Schloss Seyfriedsberg, welches zukünftig Sitz eines russisch-orthodoxen Klosters, dreifachen Bischofsitzes, Priesterseminars sowie einer geplanten russisch-orthodoxen Kirche werden soll. 

Bei anderen besonders schützenswerten Baudenkmälern wurde seitens der zuständigen Behörde (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) Aufnahmen in die sog. offene Denkmalschutzliste vorgenommen, was zum Ergebnis hat, dass in einem relevanten Sperrradius um diese Denkmäler Windkraftanlagen nicht errichtet werden dürfen. Der Antrag hierzu wurde durch den Markt Ziemetshausen gestellt.  

 

Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz 

Die Gebiete, auf denen die Windparks verwirklicht werden sollen, bestehen zu einem großen Teil aus Waldflächen, welche sich im privaten Eigentum befinden. Der Bau der Anlagen hätte zur Folge, dass diese Wälder gerodet werden müssen. Insgesamt ist eine Eingriffsfläche von 10.000 – 13.000 qm² pro Anlage vorgesehen, das wären in Summe somit 370.000 – 481.000 qm². 

 

Neben den eigentlichen Windkrafträdern sind ebenfalls bauliche Maßnahmen für die Errichtung, den Betrieb sowie den Unterhalt zu tätigen. Dies beginnt mit der Ertüchtigung der Wald- und Feldwege. Hier ist ein entsprechender Ausbau auf eine Breite von mindestens 4 m notwendig. Ebenso muss die avisierte Energie (251,6 MW) ins Stromnetz gebracht werden. Hier ist es sehr wahrscheinlich, dass es zu neuen Überlandstromleitungen kommen wird, sowie ggf. sogar mehreren Einspeise- und Umspannwerken, welche zusätzlich das Orts- sowie ggf. Landschaftsbild beeinflussen werden.

 

Die gesamte Marktgemeinde Ziemetshausen und die Gemeinde Aichen sind Teil des Naturparks Augsburg Westliche Wälder. In den geplanten Vorranggebieten gibt es Populationen von besonders geschützten Raubvögeln, Fledermäusen sowie andere schützenswerte Arten aus Flora und Fauna.

 

Gegenwärtig sind alle Anlagen rechtlich unzulässig, da es zurzeit seitens des Regionalverbandes Donau-Iller dort keine festgesetzten Windkraftvorranggebiete gibt. Sofern die Teilfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller allerdings an den bisher festgesetzten Gebieten festhält und das Verfahren zum Abschluss kommt, wären damit grundsätzlich die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Windkraftanlagen geschaffen. 

 

Die Frage, ob eine Windkraftanlage an einem Standort errichten werden kann, hat jedoch neben rein rechtlichen Gesichtspunkten, wie z.B. Immissionsschutzrecht, Baurecht, Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Luft-/Flugsicherungsrecht usw. auch immer die Fragestellung hinsichtlich der Akzeptanz in der davon betroffenen Bevölkerung, wenn wie hier sog. Weiche Faktoren wie bspw. der Wallfahrtsort Maria Vesperbild langfristig und nicht unerheblich davon betroffen sein werden. Im Lichte dessen ist es im Weiteren neben der rechtlichen Thematik sowie der Abwägungsthematik auch immer ein klarer Fokus darauf zu richten, dass es für der Verwirklichung eines solchen Projekts immer eines Investors bedarf, sowie die Zustimmung der Grundstückseigentümer, gleichgültig ob durch Veräußerung ihrer Grundstücke oder Verpachtung ihrer Grundstücke. Gäbe es also keinen Investor, der ein solches Projekt umsetzten möchte, gäbe es keine Windkraftanlagen. Gleiches gilt für die Flächen. Würden diese nicht veräußert oder verpachtet werden, wäre die Verwirklichung von Windkraftanlagen nicht möglich.

 

Sowohl der Markt Ziemetshausen als auch die Gemeinde Aichen sehen es als ihre Pflicht als kommunale Gebietskörperschaften, stets die Meinung und Belange der Bevölkerung zu vertreten. Es ist wichtig, dass jede Entscheidung, die das Landschaftsbild und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger beeinflusst, auf breite Zustimmung stößt. Die Errichtung von 37 Windkraftanlagen allein im Gebiet des Oberen Zusamtals verstößt in den Augen des Marktes Ziemetshausen und der Gemeinde Aichen gegen den Grundsatz der gerechten und verhältnismäßigen Verteilung der Anlagen im gesamten Gebiet des Regionalverbandes Donau-Iller, welche eigentlich das Ziel der Teilfortschreibung des Regionalplanes darstellt.

 

Die beiden Kommunen werden deshalb alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Windkraftanlagen zu verhindern. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ralf Wetzel

 

Gemeinschaftsvorsitzender

Erster Bürgermeister

Markt Ziemetshausen

Alois Kling

 

Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender

Erster Bürgermeister

Gemeinde Aichen