Geplante Windparks

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
liebe Interessenten,
der Marktgemeinderat des Marktes Ziemetshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 03.02.2025 im Festsaal der Taferne über die Beteiligung im Antragsverfahren auf Erteilung mehrerer Vorbescheide nach § 9 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen beraten.
Ich darf Sie darüber informieren, dass das Gremium einstimmig beschlossen hat, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i. V. m. § 11 der 9. BImSchV für die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Vorbescheiden nach § 9 BImSchG für die Errichtung mehrerer Windparks mit insgesamt 31 Windkraftanlagen auf Ziemetshauser Flur zu versagen.
Den konkreten Sachverhalt, die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Beschlussfassung können Sie aus dem nachstehenden Auszug der Sitzungsniederschrift entnehmen.
Auszug aus der Sitzungsniederschrift
Herzlichst
Ihr
Ralf Wetzel
Erster Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
liebe Interessenten,
der Markt Ziemetshausen hat durch ein Planungsbüro eine Visualisierung und Realbildsimulation der geplanten Windparks durchführen lassen. Daraus wird ersichtlich, welch prägende Wirkung die Windkraftanlagen auf das Orts- und Landschaftsbild haben werden.
Im Rahmen der Visualisierungen soll der Bevölkerung ermöglicht werden, sich im wahrsten Sinne des Wortes, ein Bild der geplanten Windparks verschaffen zu können.
Herzliche Grüße aus Ihrem Rathaus
Ralf Wetzel
Erster Bürgermeister
Windpark Ziemetshausen 1 + 2
Windpark "Ziemetshausen-St. Martinswaldung"
Windpark "Gessertshauser Wald"
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Damen und Herren,
am Montag, den 03.02.2025 findet um 19:30 Uhr im Festsaal der Taferne, Bgm.-Haide-Straße 16, 86473 Ziemetshausen, die Sitzung des Marktgemeinderates Ziemetshausen statt.
Als erster Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung ist die Beteiligung des Marktes Ziemetshausen im Antragsverfahren auf Erteilung mehrerer Vorbescheide nach § 9 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen vorgesehen. Wir dürfen alle Bürgerinnen und Bürger und Interessierte herzlich zur Teilnahme an der öffentlichen Sitzung einladen.
Bekanntmachung und Tagesordnung zur Sitzung des Marktgemeinderates
Hier gelange Sie zum Artikel der Augsburger Allgemeinen vom 08.08.2020
Warum Ziemetshausen den Windpark bei Ettelried ablehnt
Information der Lechwerke AG
zu Verbrauch, Einspeisung und Eigenverbrauch
in den Jahren 2018-2023
Verbrauch | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Aichen | 3.213.023 | 3.240.953 | 3.057.975 | 3.355.888 | 3.263.808 | 3.132.910 |
Ziemetshausen | 16.233.235 | 17.681.982 | 17.246.741 | 16.321.236 | 15.401.251 | 13.446.949 |
Einspeisung | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Aichen | 12.188.013 | 19.988.653 | 20.357.795 | 19.462.986 | 25.961.935 | 24.668.244 |
Ziemetshausen | 11.442.142 | 11.830.329 | 12.209.463 | 12.443.795 | 11.438.346 | 13.242.961 |
Eigenverbrauch | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Aichen | 102.386 | 169.723 | 562.030 | 581.984 | 639.381 | 781.736 |
Ziemetshausen | 248.489 | 314.790 | 2.801.333 | 1.590.516 | 1.612.441 | 1.555.243 |
Die Daten für 2024 werden voraussichtlich erst nach der Sommerpause verfügbar sein. Diese durchlaufen immer einen aufwändigen Prüfungsprozess.
Information:
Die LEW hat im Zuge der Energiekrise 2022/2023 besonders im Industrie- und Gewerbebereich einen nennenswerten Rückgang des Stromverbrauchs verzeichnen können. Gleichzeitig nahm auch der Eigenbedarf der Privathäuser zu (Bau von PV-Anlagen). Die Daten des Eigenverbrauchs sowie die Einspeisedaten sind nur Daten nach dem EEG. Anlagen mit anderen Vergütungen sind nicht erfasst. Lt. LEW gibt es allerdings in beiden Gemeinden keine Anlagenzahl oder -größe, welche u einer erwähnenswerten Veränderung der Zahlen führen würde.
Aus den Planentwürfen der beiden Regionalpläne ergeben sich aktuell die folgenden Vorrangflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen:
Regionalverband Donau-Iller: Orangene Flächen
Regionalverband Augsburg: Rote Flächen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem am 01. Februar 2023 in Kraft getretenen Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) soll der Ausbau der Windenergie in Zukunft deutlich beschleunigt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller am 6. Dezember 2022 die Aufstellung einer neuen Teilfortschreibung des Regionalplans „Windenergie“ beschlossen. Ziel der Fortschreibung ist die Schaffung neuer Vorranggebiete zur Errichtung von Windkraftanlagen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung wurde mit Bekanntmachung vom 06.09.2024 auf der Homepage des Regionalverbandes Donau-Iller öffentlich bekanntgegeben. Der Planentwurf sieht dabei auch Vorranggebiete in den Gemeindegebieten Ziemetshausen und Aichen vor.
Das erste öffentliche Anhörungsverfahren fand vom 16.09.2024 bis 10.11.2024 statt. Der Markt Ziemetshausen sowie die Gemeinde Aichen haben im Rahmen von Stellungnahmen diverse Einwände gegen die neuen Vorrangflächen eingebracht, hier insbesondere gegen das Gebiet „Ziemetshausen St. Martinswaldung“, da an dieser Stelle eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes, insbesondere auch eine Gefährdung der angegliederten Kulturgüter Maria-Vesperbild und Schloß Seyfriedsberg erwartet wird.
Während des Anhörungsverfahrens des Regionalverbandes Donau-Iller wurden bereits mindestens seit dem Jahr 2023 Planungen zur Errichtung von mehreren Windparks auf den avisierten Vorrangflächen gestartet, ohne Rücksprache, Einbeziehung, Beteiligung und Wissen der Marktgemeinde Ziemetshausen und der Gemeinde Aichen. Ein Investor plant alleine im Bereich des oberen Zusamtals an vier Standorten die Errichtung von 37 Onshore-Windkraftanlagen des Typs Nordex N175/6.8. Bei der zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Günzburg wurden insgesamt fünf Anträge auf Erlass eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids nach § 9 BImSchG eingereicht.
Die Marktgemeinde Ziemetshausen und die Gemeinde Aichen haben über das geplante Vorhaben weder durch den Vorhabensträger noch durch den Grundstückseigentümer, sondern durch die Genehmigungsbehörde Kenntnis erlangt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurden beide Gemeinden aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Technische Details:
Die Windkraftanlagen besitzen eine Leistung von jeweils 6,8 MW, somit hätten alle fünf Windparks eine Gesamtleistung von 251,6 MW. Das würde ausreichen, um rund 151.000 Haushalte mit Strom zu versorgen. Damit würde dieses Vorhaben einen der anlagegrößten sowie leistungsstärksten Windparks in ganz Deutschland darstellen.
Bei dem geplanten Windkraftanlagentyp handelt es sich gegenwärtig um eine der größten bzw. höchsten Onshore-(Land)anlagen in Deutschland. Konkret soll die sogenannte Nabenhöhe bei 179 m liegen. Die drei Rotorblätter haben eine Einzellänge von 85,7 m. Somit erreichen die Anlagen eine Höhe von über 266,50 m.
Im Vergleich: Im sogenannten Windpark „Scheppacher-Forst“ bestehen bereits acht Windkraftanlagen vom Typ Nordex N117/2400 (mit einer Leistung von 2,4 MW). Diese haben eine Nabenhöhe von 141 sowie Rotorblattlänge von 58,50 m, damit in Summe eine Gesamthöhe von 199 m.
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild:
Aufgrund der Anzahl sowie der Gesamthöhe der Windkraftanlagen und ihren geplanten Standorten hätten diese Windparks eine ortsbildprägende Wirkung auf die Marktgemeinde Ziemetshausen, welche in ihrem Nordwesten mit 12 Anlagen, sowie in ihrem Südosten mit 18 Anlagen und ihrem Süden mit einer Anlage betroffen wäre. Die Gemeinde Aichen wäre im Osten und im Süden mit insgesamt 6 Anlagen betroffen.
Neben dem gesamten oberen Zusamtal wäre nicht nur jede Nachbarkommune, konkret Dinkelscherben, Fischach, Langenneufnach, Walkertshofen, Mittelneufnach, Eppishausen, Balzhausen, Thannhausen, Münsterhausen und Burtenbach, sondern auch, alles in einem Sichtradius bis zu 30 km tangiert.
Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen ist geplant, in weiteren Kommunen in unmittelbarer Umgebung ebenso Windkraftanlagen zu errichten. Damit wäre hinsichtlich der Ortsbilder der Marktgemeinde Ziemetshausen und der Gemeinde Aichen, sowie des Gesamtlandschaftsbildes im Bereich des Zusamtals, Mindeltals sowie Neufnachtals eine extrem signifikante Änderung des jeweiligen Orts-, sowie des gesamten Landschaftsbildes gegeben.
Zwischenzeitlich hat auch der Regionalplan Augsburg den Entwurf zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 – Nutzung der Windenergie beschlossen. Auch hier sind Vorranggebiete nördlich von Ziemetshausen und Schönebach sowie westlich von Hinterschellenbach geplant. Die Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung wurde im Regierungsamtsblatt Nr. 17 vom 17.12.2024 amtlich bekanntgemacht. Der Beteiligungszeitraum erstreckt sich vom 08.01.2025 bis einschließlich 07.04.2025.
Konkret ist für den Markt Ziemetshausen und die Gemeinde Aichen zu befürchten, dass es zu einer sog. „Einkreisung“ kommen könnte. Das heißt: Die Gemeinden wäre hälftig rundum von Windkraftanlagen orts- und landschaftsbildtechnisch dominiert.
Dieser Umstand, welcher generell für keine Kommune wünschenswert und hinnehmbar ist, erfährt in der Marktgemeinde Ziemetshausen eine besondere Brisanz. Wenn man sich den Schwerpunkt des Windparks mit 18 Anlagen im Bereich des Südostens der Marktgemeinde betrachtet, so liegen diese im südlichen Bereich der denkmalgeschützten, nunmehr seit 375 Jahren bestehenden Wallfahrtskirche Maria Vesperbild, nebst dazugehöriger Grotte, welche jährlich 400.000 bis 450.000 Besucher aus der ganzen Welt besuchen. Überdies befindet sich weiter südlich gelegen das Kloster St. Klara (Anbetungskloster der Klarissen St. Klara), sowie noch weiter südlich gelegen das denkmalgeschützte Schloss Seyfriedsberg, welches zukünftig Sitz eines russisch-orthodoxen Klosters, dreifachen Bischofsitzes, Priesterseminars sowie einer geplanten russisch-orthodoxen Kirche werden soll.
Bei anderen besonders schützenswerten Baudenkmälern wurde seitens der zuständigen Behörde (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) Aufnahmen in die sog. offene Denkmalschutzliste vorgenommen, was zum Ergebnis hat, dass in einem relevanten Sperrradius um diese Denkmäler Windkraftanlagen nicht errichtet werden dürfen. Der Antrag hierzu wurde durch den Markt Ziemetshausen gestellt.
Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz
Die Gebiete, auf denen die Windparks verwirklicht werden sollen, bestehen zu einem großen Teil aus Waldflächen, welche sich im privaten Eigentum befinden. Der Bau der Anlagen hätte zur Folge, dass diese Wälder gerodet werden müssen. Insgesamt ist eine Eingriffsfläche von 10.000 – 13.000 qm² pro Anlage vorgesehen, das wären in Summe somit 370.000 – 481.000 qm².
Neben den eigentlichen Windkrafträdern sind ebenfalls bauliche Maßnahmen für die Errichtung, den Betrieb sowie den Unterhalt zu tätigen. Dies beginnt mit der Ertüchtigung der Wald- und Feldwege. Hier ist ein entsprechender Ausbau auf eine Breite von mindestens 4 m notwendig. Ebenso muss die avisierte Energie (251,6 MW) ins Stromnetz gebracht werden. Hier ist es sehr wahrscheinlich, dass es zu neuen Überlandstromleitungen kommen wird, sowie ggf. sogar mehreren Einspeise- und Umspannwerken, welche zusätzlich das Orts- sowie ggf. Landschaftsbild beeinflussen werden.
Die gesamte Marktgemeinde Ziemetshausen und die Gemeinde Aichen sind Teil des Naturparks Augsburg Westliche Wälder. In den geplanten Vorranggebieten gibt es Populationen von besonders geschützten Raubvögeln, Fledermäusen sowie andere schützenswerte Arten aus Flora und Fauna.
Gegenwärtig sind alle Anlagen rechtlich unzulässig, da es zurzeit seitens des Regionalverbandes Donau-Iller dort keine festgesetzten Windkraftvorranggebiete gibt. Sofern die Teilfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller allerdings an den bisher festgesetzten Gebieten festhält und das Verfahren zum Abschluss kommt, wären damit grundsätzlich die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Windkraftanlagen geschaffen.
Die Frage, ob eine Windkraftanlage an einem Standort errichten werden kann, hat jedoch neben rein rechtlichen Gesichtspunkten, wie z.B. Immissionsschutzrecht, Baurecht, Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Luft-/Flugsicherungsrecht usw. auch immer die Fragestellung hinsichtlich der Akzeptanz in der davon betroffenen Bevölkerung, wenn wie hier sog. Weiche Faktoren wie bspw. der Wallfahrtsort Maria Vesperbild langfristig und nicht unerheblich davon betroffen sein werden. Im Lichte dessen ist es im Weiteren neben der rechtlichen Thematik sowie der Abwägungsthematik auch immer ein klarer Fokus darauf zu richten, dass es für der Verwirklichung eines solchen Projekts immer eines Investors bedarf, sowie die Zustimmung der Grundstückseigentümer, gleichgültig ob durch Veräußerung ihrer Grundstücke oder Verpachtung ihrer Grundstücke. Gäbe es also keinen Investor, der ein solches Projekt umsetzten möchte, gäbe es keine Windkraftanlagen. Gleiches gilt für die Flächen. Würden diese nicht veräußert oder verpachtet werden, wäre die Verwirklichung von Windkraftanlagen nicht möglich.
Sowohl der Markt Ziemetshausen als auch die Gemeinde Aichen sehen es als ihre Pflicht als kommunale Gebietskörperschaften, stets die Meinung und Belange der Bevölkerung zu vertreten. Es ist wichtig, dass jede Entscheidung, die das Landschaftsbild und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger beeinflusst, auf breite Zustimmung stößt. Die Errichtung von 37 Windkraftanlagen allein im Gebiet des Oberen Zusamtals verstößt in den Augen des Marktes Ziemetshausen und der Gemeinde Aichen gegen den Grundsatz der gerechten und verhältnismäßigen Verteilung der Anlagen im gesamten Gebiet des Regionalverbandes Donau-Iller, welche eigentlich das Ziel der Teilfortschreibung des Regionalplanes darstellt.
Die beiden Kommunen werden deshalb alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Windkraftanlagen zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Wetzel
Gemeinschaftsvorsitzender Erster Bürgermeister Markt Ziemetshausen | Alois Kling
Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender Erster Bürgermeister Gemeinde Aichen |