Ziemetshausen, den 18.08.2026
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
nachdem wir Mitte Juni das Ende der Chlorung bekannt gegeben hatten, gilt derzeit weiterhin ein Abkochgebot. Für eine Beendigung des Abkochgebots und Aufhebung durch das Landratsamt sind drei Untersuchungsserien eines akkreditierten Labors in Folge mit einwandfreien Ergebnissen bei nachgewiesener Chlorfreiheit notwendig. Um die erforderliche Chlorfreiheit zu erreichen, wird das gesamte Trinkwassernetz ständig gespült. Angesichts der derzeitigen Wetterverhältnisse führen wir diese Aufgabe mit größter Vorsicht zum Schutz unserer Wasserressourcen durch. Derzeit sind nur noch geringe Chlormengen im Wasser feststellbar. Um das angestrebte Ziel zu erreichen, werden die Spülungen kontinuierlich fortgesetzt.
Wir sind ständig mit dem Gesundheitsamt im Landratsamt in regem Austausch und bemühen uns, Ihnen baldmöglichst ein positives Ergebnis mitteilen zu können.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Ortsteile Hellersberg und Lauterbach, da diese ihr Trinkwasser vom "Zweckverband Staudenwasser Versorgung" erhalten, ebenso nicht für den Ortsteil Schönebach, da dieser sein Wasser von der Marktgemeinde Dinkelscherben erhält. Im Ortsteil Roppeltshausen gilt das Abkochgebot für die Hausanschlüsse nicht, welche durch den "Zweckverband Staudenwasser Versorgung" versorgt werden.
Bitte geben Sie diese Information auch an Freunde, Bekannte und Nachbarn etc. weiter, welche keinen Internetzugang nutzen.
Hier gelangen Sie zum :Informationsblatt für Abkochgebot