Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir freuen uns, nach nunmehr knapp fünf Monaten intensiver Arbeiten an unserem Trinkwassernetz das Ende der Chlorung bekanntgeben zu dürfen. Die vom Gesundheitsamt Günzburg angeordnete Chlorung der Anlagen der Wasserversorgung Ziemetshausen wird mit sofortiger Wirkung unter folgenden Voraussetzungen aufgehoben:
- das Wasser aus der Versorgungsanlage des Marktes Ziemetshausen darf nur in abgekochtem Zustand als Trinkwasser (= Wasser für den menschlichen Verbrauch) verwendet oder abgegeben werden. Das Abkochgebot gilt ab sofort (es wird auf das Informationsblatt für die Nutzer von Trinkwasser unter Abkochgebot des Landratsamtes Günzburg verwiesen).
- das gesamte Netz wird jetzt ständig gespült, bis überall eine Chlorfreiheit nachgewiesen werden kann (Dauer ca. 10 - 14 Tage).
- wenn die Proben im Trinkwassernetz anschließend in drei darauffolgenden Wochen einwandfrei getestet sind, kann das Abkochgebot durch das Landratsamt aufgehoben werden.
Bitte beachten Sie, dass der Chlorgeruch bis zur vollständigen Ausspülung der Leitungen noch auftreten kann.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Ortsteile Hellersberg und Lauterbach, da diese ihr Trinkwasser vom "Zweckverband Staudenwasser Versorgung" erhalten, ebenso nicht für den Ortsteil Schönebach, da dieser sein Wasser von der Marktgemeinde Dinkelscherben erhält. Im Ortsteil Roppeltshausen gilt das Abkochgebot für die Hausanschlüsse nicht, welche durch den "Zweckverband Staudenwasser Versorgung" versorgt werden.
Bitte geben Sie diese Information auch an Freunde, Bekannte und Nachbarn etc. weiter, welche keinen Internetzugang nutzen.
Hier finden Sie die Informationen für die Nutzer von Trinkwasser unter Abkochgebot.
Herzliche Grüße
Ihr
Ralf Wetzel
Erster Bürgermeister