Im Zuge der Freibeprobung erfolgte am Montag, 22.12.2025 erneut eine detaillierte Besprechung und Beurteilung der aktuellen Lage mit unserem Trinkwasseringenieurbüro sowie dem staatlichen Gesundheitsamt des Landratsamtes Günzburg und unserer Verwaltung.
Im Rahmen der regelmäßigen Proben wurde an 8 Entnahmestellen beprobt . Im heute vorgelegten Untersuchungsbericht unseres Fachlabors vom 22.12.2025 wurden keine Bakterien nachgewiesen, in sämtlichen Entnahmestellen liegt der Wert bei Null. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Abkochgebot aufgehoben ist, welches weiterhin besteht.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Ortsteile Hellersberg und Lauterbach, da diese ihr Trinkwasser vom "Zweckverband Staudenwasser Versorgung" erhalten, ebenso nicht für den Ortsteil Schönebach, dass dieser sein Wasser von der Marktgemeinde Dinkelscherben erhält. Im Ortsteil Roppeltshausen gilt das Abkochgebot für die Hausanschlüsse nicht, welche durch den "Zweckverband Staudenwasser Versorgung" versorgt werden.
Gesundheitliche Bedeutung:
Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.
Die Beprobung wird weiterhin fortgesetzt. Neue Erkenntnisse werden im neuen Jahr mitgeteilt.
Das bestehende Abkochgebot für das Trinkwasser wird bis zur Aufhebung durch das anordnende staatliche Gesundheitsamt des Landratsamtes Günzburg weiter aufrecht erhalten.