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DNA-Analyse bestätigt Wolf in Ziemetshausen - Abschließende Ergebnisse Nutztierereignis vom 27.11.2025

Ziemetshausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

laut Mitteilung des Landesamts für Umwelt (LfU) liegt das Ergebnis der DNA-Analyse vor. Es handelte sich bei den Schafsrissen vom 27.11.2025 um den Großen Beutegreifer Wolf. Nachdem der Vorfall über zwei Wochen zurückliegt und es bis dato (auch im Umfeld) keine weiteren Ereignisse gab, ist davon auszugehen, dass es sich um ein Einzeltier handelte, welches nicht bei uns sesshaft ist. 

 

Die Bevölkerung wird bezüglich der weiteren Verhaltensweise auf die Homepage des LfU verwiesen. Dies schließt auch Informationen zur 10-Kilometer-Zone ein, die ab dem 01.01.2026 gelten soll und Infos zur Förderrichtlinie "Investition Herdenschutz Wolf".

 

Hier gelangen Sie auf die Seite des LfU.

 

Nachfolgende abschließende Bewertung zum Vorfall liegt nun vor:

Ereignisdatum27.11.2025
ID545
ÖrtlichkeitZiemetshausen, Landkreis Günzburg
EreignisNutztier
Tierart2 tote und 1 verletztes Schaf
Erstdokumentationabgeschlossen
Zweitdokumentationabgeschlossen – Hinweise auf einen Angriff durch ein anderes Tier zu Lebzeiten der Schafe liegen vor, ein wildlebender großer Beutegreifer (bspw. Wolf) ist nicht auszuschließen
Genetikabgeschlossen – Tierart Wolf nachgewiesen (HW22 – Alpenpopulation, Geschlecht und Individuum vorerst nicht ermittelbar)
Fazit LfUDie Beteiligung wildlebender großer Beutegreifer – in diesem Fall eines Wolfes – wurde bestätigt.
weitere Informationen
  • Der Wolf ist als Angreifer anzunehmen.

  • Das Ereignis am Ortsrand außerhalb der Bebauung in Richtung eines größeren Waldgebiets ist laut dem Konzept zum Umgang mit Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten (BfN-Skripten 502) als unauffällig einzustufen. Für die Menschen besteht derzeit keine Gefahr sowie kein Handlungsbedarf.

  • Dem Tierbesitzer wird ein Schadensausgleich angeboten (Lage außerhalb der Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs).

  • Ein Ereignisgebiet zur Herdenschutzförderung wird um den Ereignisort eingerichtet.

  • Es lag kein wolfsabweisender Herdenschutz vor. Der Tierbesitzer wurde über die Möglichkeit informiert, sich bis zur Errichtung eigenes Herdenschutzes Notfallzäune der Regierung von Schwaben (hNB) auszuleihen.

 

Bei Rückfragen können Sie sich gern an uns wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ralf Wetzel

Erster Bürgermeister