Information zum Pflichtumtausch Ihres Führerscheines
Der Pflichtumtausch Ihres Führerscheins Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Durch den Umtausch in einen neuen Kartenführerschein entsteht keine Änderung an der bisherigen Befristung der Fahrerlaubnisklassen. Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet.
Umtauschfristen für Papier- und Kartenführerscheine
Für die Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Führerscheinumtausch bis
vor 1953
19. Januar 2033
1953 - 1958
19. Januar 2022 verlängert bis 19. Juli 2022
1959 - 1964
19. Januar 2023
1965 - 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025
Für Karten-Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt*:
Ausstellungsjahr
Führerscheinumtausch bis
1999 - 2001
19. Januar 2026
2002 - 2004
19. Januar 2027
2005 - 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 - 18. Januar 2013
19. Januar 2033
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Benötigte Unterlagen bei der persönlichen Vorsprache:
• gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (ggf. mit Zusatzblatt, u.U. ist eine Vorlage weiterer Dokumente erforderlich) im Original
• ein aktuelles biometrisches Passbild, welches nicht älter als ein Jahr ist
• bisheriger Führerschein
• ggf. eine sog. Karteikartenabschrift Ihres bisherigen Führerscheins (wenn dieser nicht von der Fahrerlaubnisbehörde Günzburg ausgestellt worden ist)
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 EUR. Diese kann sich durch den Direktversand nach Hause oder Bestellung per Express erhöhen.
Kontakt zu Ihrer Fahrerlaubnisbehörde: Landratsamt Günzburg An der Kapuzinermauer 1 89312 Günzburg KFZ-Außenstelle Krumbach Robert-Steiger-Straße 5 86381 Krumbach Tel +49 (0) 8221 95 999 Fax +49 (0) 8221 95 6810 Mail:
Terminvereinbarung: Für eine Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.