Feuerwehr - Antrag Arbeitgeber auf Erstattung fortgewährter Leistungen
Allgemeine Informationen
Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) und das vom Bund erlassene Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) enthalten Vorschriften über die Lohnfortzahlung an Arbeitnehmer, die Feuerwehrdienst oder Dienst im Katastrophenschutz leisten. Beide Gesetze geben privaten Arbeitgebern einen Anspruch auf Erstattung der fortgewährten Leistungen.
Ansprechpartner
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86473 Ziemetshausen
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1. Stock / Zimmer 11
Bgm.-Haide-Str. 1
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(08284) 99799-30
Herr Bürgermeister Ralf Wetzel
Bgm.-Haide-Str. 1
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Formulare
Merkblätter
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