Feuerwehr - Antrag Arbeitgeber auf Erstattung fortgewährter Leistungen


Allgemeine Informationen

Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) und das vom Bund erlassene Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) enthalten Vorschriften über die Lohnfortzahlung an Arbeitnehmer, die Feuerwehrdienst oder Dienst im Katastrophenschutz leisten. Beide Gesetze geben privaten Arbeitgebern einen Anspruch auf Erstattung der fortgewährten Leistungen.


Ansprechpartner

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Formulare


Merkblätter

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