Sehenswertes |
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Abseits der Bundestraße liegt im östlichen Talraum der Zusam die bis zur Gebietsform zum Landkreis Augsburg gehörende Ortschaft Schönebach, deren geschlossener, historischer Dorfgrundriss noch erhalten ist. Einst gehörte die hohe Gerichtsbarkeit zur Herrschaft Seyfriedsberg, die Niedere der Benediktinerprälatur St. Ulrich und Afra in Augsburg. 1533 kam ein Teil der Höfe an Raimund Fugger und in der Folge an die Fugger'sche Herrschaft Mickhausen.
Quelle: Denkmäler in Bayern - Landkreis Günzburg
Kirche St. Leonhard in Schönebach
Feuerwehrhaus in Schönebach