Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verbandsversammlung des Regionalverbands Donau-Iller hat in öffentlicher Sitzung am 2.Juni 2024 den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung des Kapitels "Windkraft" des Regionalplans Donau-Iller beraten und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Gemäß Artikel 18 und 20 des Staatsvertrags zwischen dem Land Baden Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller i.V. m. Artikel16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird zudem die Öffentlichkeit beteiligt.
Es sind die folgenden Vorrangflächen in den Gemeindegebieten Ziemetshausen und Aichen geplant:
Im Nord-Westen Gemeindegebiet Ziemetshausen: Hinterer Gehren (Bezeichnung: Ziemetshausen-Geren)
Im Osten Gemeindegebiet Ziemetshausen: Tannenkopf (Bezeichnung: Ziemetshausen St. Martinswaldung)
Im Süd-Osten Gemeindegebiet Ziemetshausen und Osten Gemeindegebiet Aichen: Lobers Holz, Ebene und Hölldesgehau-Kreuzgehau (Bezeichnung Gessertshauser Wald)
Im Süd-Osten Gemeindegebiet Aichen: Eschenlohe Buchgern (Bezeichnung Aichen Buchgeren)
Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind folgende Unterlagen:
Umweltbericht zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller
Umweltbericht Anhang 2-Natura 2000 Verträglichkeitsabschätzung
Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit vom
16.09.2024 bis 10.11.2024
eine Stellungnahme abzugeben.
Hierzu richten Sie bitte Ihre Stellungnahme an die folgende Adresse:
Regionalverband Donau-Iller
Schwambergerstraße 35
89073 Ulm
oder per E-mail an
Bild zur Meldung: Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller