Priorisierung für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bei der Vergabe von Impfterminen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
gemäß der bundesweiten Impfverordnung gilt für die aktiven Feuerwehrleute eine erhöhte Priorisierung bei der Vergabe von Impfterminen. Deshalb erhält jedes aktive Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren im Marktgemeindegebiet in nächster Zeit unaufgefordert eine Bescheinigung zur Vorlage bei den Impfzentren oder den impfenden Hausärzten.
Die Übermittelung der erforderlichen, personenbezogenen Daten erfolgt durch den jeweiligen Kommandanten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhalten alle übermittelten, aktiven Feuerwehrangehörigen eine Bescheinigung. Die Verwendung dieser, gleichgültig ob überhaupt bzw. auch zusammen mit anderen privilegierenden Bescheinigungen (z. B. Arbeitgeber, Tätigkeiten, ärztliche Bescheinigungen usw.), liegt selbstverständlich im Ermessen jedes Einzelnen – es ist keine Impfpflicht gegeben bzw. erfolgt auch keine Aufforderung zur Impfung.
Im Rahmen der zentralen Impfterminvergabe über BIZ - Bayerisches Impfzentrum (impfzentren.bayern) führt diese Bescheinigung bei erfolgter Registrierung zur Aufnahme in die Prioritätsgruppe 3.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Wetzel
Erster Bürgermeister
Markt Ziemetshausen
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