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Vollzug des Abmarkungsgesetzes (AbmG), der Feldgeschworenenbekanntmachung (FBek) und der Feldgeschworenenordnung (FO); Wahl der Feldgeschworenen für den Bereich der Gemeinde Aichen; Aufforderung zur

Bekanntmachung

 

Vollzug des Abmarkungsgesetzes (AbmG), der Feldgeschworenenbekanntmachung (FBek) und der Feldgeschworenenordnung (FO); 
Wahl der Feldgeschworenen für den Bereich der Gemeinde Aichen; 
Aufforderung zur Bewerbung für das Amt eines Feldgeschworenen

 

 

Die Gemeinde Aichen sucht weitere 

 

Feldgeschworene (m/w/d)

 

Nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 AbmG sind für jede Gemeinde Feldgeschworene zu bestellen. Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt. Der Feldgeschworene ist zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Für dieses kommunale Ehrenamt beziehen die Feldgeschworenen kein Gehalt. Sie erhalten aber für ihre Tätigkeit Gebühren, deren Höhe sich nach der Gebührenordnung des Landkreises richtet.

Die Bestellung erfolgt auf Lebenszeit. Auf die Wählbarkeit sowie den Verlust der Wählbarkeit sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes über ehrenamtliche Bürgermeister sinngemäß anzuwenden. Zum Feldgeschworenen wählbar ist demnach jeder Deutsche, der am Tag der Wahl

  1. das 21. Lebensjahr vollendet hat,

  2. seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt innerhalb der Gemeinde Aichen hat,

  3. geistig und körperlich den Aufgaben eines Feldgeschworenen gewachsen ist.

     

Die wichtigsten Aufgaben der Feldgeschworenen sind:

  1. Mitwirkung bei Abmarkungen

  2. Überwachung der Grenzzeichen

  3. Grenzbegehungen

     

Wer sich für das Amt des Feldgeschworenen interessiert und die Voraussetzungen hierfür erfüllt, kann sich bis spätestens 30.05.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen, schriftlich bewerben. Bei Fragen erhalten Sie unter Tel. 08284/9979916 gerne Auskunft. 

 

 

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