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Schöffenwahl 2023

Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen

Im Jahr 2023 findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten aufgestellt, aus denen anschließend durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter bei den Schöffengerichten des Amtsgerichts und den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.


Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden.


Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst bis zum 24.03.2023 schriftlich anhand des einheitlich vorgeschriebenen Bewerberformulars um das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen zu bewerben.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bürgerbüro, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen oder per E-Mail an: .

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.schoeffenwahl.de/.

 

 

Das Bewerbungsformular und die Aufforderungen zur Bewerbung der Gemeinde Aichen und des Marktes Ziemetshausen finden Sie im unteren Kasten als Downloads unter "Weitere Informationen".

 

Bild zur Meldung: Schöffenwahl 2023