Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG für Verbraucherinnen und Verbraucher
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine kostenlose Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegen die Daimler AG im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.
Hierzu stellt das BfJ im Internet unter www.bundesjustizamt.de/klageregister ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich ist. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Stuttgart möglich. Der Termin wird rechtzeitig auf der Internetseite des BfJ bekannt gemacht werden. Nach Eintragung der Anmeldung im Klageregister schickt das BfJ den angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu.
Konkret betrifft die Musterfeststellungsklage alle Eigentümer bzw. Halter von Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz, bei welchen ein Selbstzündungs- (Diesel-) Motor der Baureihe Ölmotor OM 651, in welchem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als unerlaubt eingestufte Abschalteinrichtungen von der Musterbeklagten verbaut wurden. Die Musterbeklagte nutzte diese Abschalteinrichtungen während der Abgastests, die Teil des Typengenehmigungsverfahrens sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt ließ deswegen in den Jahre 2018 und 2019 diese Modelle zurückrufen, um sie zwangsweise einem Softwareupdate zu unterziehen.
Es sollen tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche von Verbrauchern, die ein von einem Pflichtrückruf betroffenes Fahrzeug aus den vorgenannten Modellreihen erwarben, gegen die Musterbeklagte festgestellt werden. Auch soll der Umfang der Schadensersatzansprüche festgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Wetzel
Erster Bürgermeister