Bürgermeister begrüßen BayKiBiG-Reform – Kommunen können Wegfall des Elternbeitragszuschusses nicht auffangen
Ichenhausen. Mit der geplanten Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschäftigten sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Günzburg bei einer Besprechung des Kreisverbandes Günzburg des Bayerischen Gemeindetages. Insgesamt nahmen 32 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister teil. Dass damit nahezu alle Kommunen des Landkreises vertreten waren, zeigt die große Bedeutung des Themas für die Städte, Märkte und Gemeinden.
Grundsätzlich begrüßen die Bürgermeister die angekündigte Erhöhung der staatlichen Betriebskostenförderung sowie die vorgesehenen Schritte zur Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung. Die zusätzlichen Mittel sind aus Sicht der Kommunen angesichts der erheblich gestiegenen Kosten dringend notwendig.
Gleichzeitig wurde in der Diskussion deutlich, dass die höhere Förderung keine neuen finanziellen Spielräume für die Kommunen schafft. Insbesondere die tarifbedingten Steigerungen bei den Personalkosten sowie die deutlich gestiegenen Betriebs- und Unterhaltskosten zehren die zusätzlichen Fördermittel vielerorts bereits wieder vollständig auf.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Freistaat die Förderung der Kinderbetreuung erhöht. Diese zusätzlichen Mittel brauchen wir dringend. Sie führen aber nicht dazu, dass die Kommunen plötzlich über neue finanzielle Spielräume verfügen“, erklärte Kreisvorsitzender Tobias Bühler.
Intensiv diskutiert wurde deshalb die geplante Streichung des bisherigen Elternbeitragszuschusses durch den Freistaat. Die hierfür vorgesehenen Gelder sollen zwar weiterhin im Kita-System verbleiben und künftig über einen anderen Finanzierungsweg eingesetzt werden. Der bislang unmittelbar auf die Elternbeiträge wirkende Zuschuss entfällt jedoch in seiner bisherigen Form.
Das klare Stimmungsbild der anwesenden Bürgermeister war, dass die Kommunen diesen Wegfall angesichts ihrer eigenen angespannten Haushaltslage nicht durch zusätzliche kommunale Mittel kompensieren können. Die überwiegende Mehrheit wird deshalb die aktuell kalkulierten Gebührensatzungen beibehalten. In der Folge wird sich durch den Wegfall des staatlichen Elternbeitragszuschusses der tatsächlich von den Eltern zu tragende Anteil entsprechend erhöhen.
„Die Entscheidung, den bisherigen Elternbeitragszuschuss in seiner bisherigen Form zu streichen, wurde vom Freistaat getroffen. Von den Kommunen kann nicht erwartet werden, dass sie diesen Betrag nun zusätzlich aus ihren Haushalten übernehmen. Alle Städte und Gemeinden tragen bereits heute erhebliche Defizite bei der Kinderbetreuung. Die aktuelle Haushaltslage lässt es schlicht nicht zu, die Gebührensatzungen entsprechend zu reduzieren“, fasste Bühler das Stimmungsbild zusammen.
Die Bürgermeister sehen die Reform und insbesondere die höhere staatliche Betriebskostenförderung insgesamt als wichtigen und notwendigen Schritt. Gleichzeitig müsse gegenüber den Eltern transparent kommuniziert werden, dass die zusätzlichen staatlichen Mittel aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen dringend zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung benötigt werden. Sie können daher von den Kommunen nicht gleichzeitig dazu verwendet werden, den Wegfall des bisherigen Elternbeitragszuschusses auszugleichen.
„Die Kommunen wollen die Belastung für die Familien so gering wie möglich halten. Wir können aber nicht auf der einen Seite immer weiter steigende Kosten tragen und auf der anderen Seite einen wegfallenden staatlichen Zuschuss zusätzlich aus den kommunalen Haushalten finanzieren“, so Bühler abschließend.