Windenergie - Maria Vesperbild: Untersuchung des Landesamtes für Denkmalpflege entlarvt Darstellungsmängel – Regionaler Planungsverband muss Abwägung auf korrigierter Grundlage neu vornehmen
München, 24. August 2026. Der Vorsitzende des Bayerischen Landesdenkmalrats, Robert Brannekämper, sieht sich durch die nun vorliegende Untersuchung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) zu den im Zehn-Kilometer-Prüfradius um den Wallfahrtsort Maria Vesperbild geplanten Windkraftvorhaben in seiner bisherigen Kritik und Zweifel an den Visualisierungen der Firma ALTUS renewables GmbH bestätigt.
„Was das Landesamt für Denkmalpflege in seiner Untersuchung dokumentiert, macht unmissverständlich klar: Die bislang vorgelegten Animationen der Firma Altus haben die tatsächlichen Auswirkungen der geplanten Windkraftvorhaben auf das besonders landschaftsprägende Denkmal Maria Vesperbild nicht realitätsnah abgebildet”, so Brannekämper. Bereits im Landesdenkmalrat habe er die einseitige Auswahl der Sichtachsen in diesen Animationen als „äußerst kritisch” eingeordnet. „Die neuen Flächensichtbarkeitskarten, Querschnitte und Visualisierungen des BLfD bestätigen, dass diese Kritik nur allzu berechtigt war.”
Die vom BLfD festgestellten Wirkungen – eine erhebliche Riegel- und Umzingelungswirkung durch die Staffelung von vier Vorhaben im Norden sowie die Dominanz des Vorhabens St. Martinswaldung über die Blickachse Ziemetshausen – Wallfahrtskirche – ließen sich mit den bislang präsentierten Animationen nicht in Einklang bringen. „Die tatsächliche Dominanz und die kumulative Wirkung der fast 275 Meter hohen Anlagen wurden in den Darstellungen der Firma ALTUS nicht hinreichend erkennbar gemacht. Wesentliche Wirkungen wurden verharmlost oder selektiv gezeigt”, stellt der Landesdenkmalratsvorsitzende fest.
Damit rücke die Frage nach der Entscheidungsgrundlage des Regionalen Planungsverbandes in den Mittelpunkt. „Wer über Vorranggebiete und die Zumutbarkeit eines massiven Eingriffs in eine jahrhundertealte Kulturlandschaft entscheidet, muss sich auf die vorgelegten Visualisierungen verlassen können. Wenn sich nach unabhängiger fachlicher Prüfung durch das BLfD bestätigt, dass die Darstellungen der Firma ALTUS GmBH die tatsächlichen Auswirkungen unvollständig, einseitig und in Teilen missverständlich vermittelt haben, dann war die bisherige Abwägungsgrundlage des Regionalen Planungsverbandes unzureichend. Der Regionale Planungsverband wurde in seiner Entscheidungsfindung nicht ausreichend informiert.”
Brannekämper fordert daher als Vorsitzender des Landesdenkmalrats zwei klare Konsequenzen:
Die Untersuchung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege muss unverzüglich und mit ihrem vollen fachlichen Gewicht in sämtliche dazu laufenden und künftigen Planungs- und Genehmigungsverfahren einfließen.
Der Regionale Planungsverband muss seine Abwägung auf einer korrigierten Tatsachengrundlage neu vornehmen. Flächen, die vom BLfD als besonders störend für das landschaftsprägende Denkmal Maria Vesperbild identifiziert wurden, sind aus den Vorranggebieten wieder zu streichen.
„Es geht hier nicht um eine technische Petitesse”, betont Brannekämper. „Wer die Landschaft durch fast 275 Meter hohe Windkraftanlagen verändern will, darf sie nicht zuvor in einer Animation harmloser erscheinen lassen, als sie in Wirklichkeit sein wird. Die denkmalfachliche Bewertung eines besonders landschaftsprägenden Denkmals von der Bedeutung Maria Vesperbilds darf nicht auf einer „geschönten“ Bildgrundlage getroffen werden.”
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