Aktuelle Sachstandsinformation zur Anordnung des Abkochgebotes für das Trinkwasser

Ziemetshausen, den 08.​01.​2026

Im Zuge der Beprobung von Montag, dem 05.01.2026 liegen uns nun die Untersuchungsberichte des Fachlabors vor. Leider befand sich in einer der neun Entnahmestellen ein Wert von 1 auf 100 mL coliformer Bakterien.

 

Dies bedeutet weiterhin, dass das Abkochgebot bestehen bleibt.

 

Die Beurteilung der aktuellen Lage mit unserem Trinkwasseringenieurbüro sowie dem staatlichen Gesundheitsamt des Landratsamtes Günzburg und unserer Verwaltung dauert weiterhin an. 

 

Das Abkochgebot gilt nicht für die Ortsteile Hellersberg und Lauterbach, da diese ihr Trinkwasser vom "Zweckverband Staudenwasser Versorgung" erhalten, ebenso nicht für den Ortsteil Schönebach, dass dieser sein Wasser von der Marktgemeinde Dinkelscherben erhält. Im Ortsteil Roppeltshausen gilt das Abkochgebot für die Hausanschlüsse nicht, welche durch den "Zweckverband Staudenwasser Versorgung" versorgt werden. 

 

Gesundheitliche Bedeutung: 

Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen. 

 

Das bestehende Abkochgebot für das Trinkwasser wird bis zur Aufhebung durch das anordnende staatliche Gesundheitsamt des Landratsamtes Günzburg weiter aufrecht erhalten.

 

Aktuelle Mitteilungen erfolgen, sobald auch der Verwaltung neue Erkenntnisse vorliegen.