Aktuelle Sachstandsinformation zur Anordnung eines Abkochgebotes für das Trinkwasser
Im Zuge der Freibeprobung erfolgte heute erneut eine detaillierte Besprechung und Beurteilung der aktuellen Lage mit unserem Trinkwasseringenieurbüro sowie dem staatlichen Gesundheitsamt des Landratsamtes Günzburg und unserer Verwaltung.
In den ausgewerteten Entnahmestellen vom 16.12.2025 wurde in einer einzelnen Probe ein sehr geringer Wert coliformer Bakterien nachgewiesen. Solange nicht drei Beprobungsintervalle mit dem Wert Null vorliegen, bleibt das Abkochgebot weiterhin bestehen.
Gesundheitliche Bedeutung:
Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Ortsteile Hellersberg und Lauterbach, da diese ihr Trinkwasser vom "Zweckverband Staudenwasser Versorgung" erhalten, ebenso nicht für den Ortsteil Schönebach, dass dieser sein Wasser von der Marktgemeinde Dinkelscherben erhält. Im Ortsteil Roppeltshausen gilt das Abkochgebot für die Hausanschlüsse nicht, welche durch den "Zweckverband Staudenwasser Versorgung" versorgt werden.
Am Montag, den 22.12.2025 findet die nächste Beprobung statt.
Das bestehende Abkochgebot für das Trinkwasser wird bis zur Aufhebung durch das anordnende staatliche Gesundheitsamt des Landratsamtes Günzburg weiter aufrecht erhalten.